25.05.2020: Liebe Eltern, wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen. Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist: Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können. Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020
Beschützender Bereich im Bürgerheim ...wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Im Rahmen unseres beschützten Wohnbereiches im Bürgerheim bieten wir Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung des Alltags in kleinen, überschaubaren Wohn- und Therapiegruppen. Im Vordergrund steht dabei: die Gestaltung der Umgebung flexible Anpassung der Pflege und Betreuung an die jeweilige Stimmung der Bewohner Therapien die beim Abbau von Ängsten, Aggressionen und Gefühlen des Verlassenseins helfen. Die Betreuung erfolgt durch gerontopsychiatrisch geschultes Pflege-Fachpersonal, in enger Zusammenarbeit mit Ergotherapeuten, externen Physiotherapeuten, Fach- und Hausärzten, unterstützt von Pflegehelfern, Betreuern und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Demenz bedeutet Veränderung für alle Beteiligten .
Krisenintervention in akuten Konflikt- und Notsituationen Schutzmaßnahmen bei Gewalt-, Misshandlungs- oder Missbrauchssituationen Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft Sozialpädagogischer Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Heilpädagogischer Tagespflege Vollzeitpflege Heimerziehung, sonst. betreuter Wohnform Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Familiengerichtliche Mitwirkung zur Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht Unter "Formulare" finden Sie ein Straßenverzeichnis, in dem dem aufgelistet ist welche/r unserer Mitarbeiter/innen für Sie zuständig ist. SGB VIII 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern
Familienbündnis Zaubertiere aus Lehm. Ein Bündnisprojekt in Kooperation mit der Kindertagesstätte Im Mitteresch (Bildrechte: Stadt Memmingen) Das „Bündnis für Familien“ in Memmingen setzt sich aus mehr als 50 Vertretenden unterschiedlicher Einrichtungen, Institutionen und Initiativen zusammen. Die Bündnispartner und Bündnispartnerinnen bringen seit inzwischen 20 Jahren die Belange von Familien stärker in das Bewusstsein verantwortlicher Akteure. Mit unterschiedlichen Kampagnen und Kooperationen wird die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert, nicht zuletzt um sich für die Familienfreundlichkeit in Memmingen stark zu machen und ein Sprachrohr für Familien zu sein. Seit Herbst 2021 kooperiert das Bündnis für Familie Memmingen mit der Familienkasse Bayern Süd. Durch gemeinsamen Aktionen wird sichergestellt, dass Familien in Memmingen insbesondere ihre finanziellen Ansprüche auf Familienleistungen noch besser kennen und leichter abrufen können als bisher. Dies gilt auch als wichtiger Meilenstein gegen die Kinderarmut und mehr Chancengleichheit für alle Kinder. Seit Dezember 2023 ist die Familienkasse Bayern Süd zudem mit einem monatlichen Sprechtag in den Räumen der Arbeitsagentur, Wielandstraße 1 in Memmingen vertreten. In regelmäßig stattfindenden Bündnissitzungen treffen sich u.a. folgende Institutionen, die dem Netzwerk angeschlossen sind: Stadt Memmingen als Bündniskoordinatorin mit zahlreichen Fachstellen, Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen, Jobcenter Memmingen, VHS, diverse Wohlfahrtsverbände, Kammern, Kinderschutzbund, kirchliche Einrichtungen, Familienkasse Bayern Süd u.a. Themen Familienbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienpolitische Initiativen Aktuelles und Rückblicke Memminger Babyempfänge Gut gefüllte Rathaushalle vor dem Startschuss zum ersten Memminger Babyempfang. Für die Babyempfang-Initiatorin und Ehrenbürgerin Margareta Böckh ist der Empfang eine herzliche Willkommensgeste aber auch eine gute Möglichkeit, die vielfältigen Angebote und Informationen in der Stadt „an die Familie“ zu bringen. Neben dem Grußwort von Oberbürgermeister Jan Rothenbacher stehen ein geselliges Miteinander mit einer Bewirtung, ein spannendes Rathausquiz für die Geschwisterkinder und ein Bastelangebot in der Kinderbetreuung auf dem Programm. Außerdem bekommen die kleinen Neubürgerinnen und Neubürger der Stadt Memmingen ein Halstuch als Willkommensgeschenk überreicht. Von der Möglichkeit, ein Erinnerungsfoto von diesem besonderen Anlass machen zu lassen, wird stets vielfach Gebrauch gemacht. Der Babyempfang wird zweimal jährlich durchgeführt und von Bündniskoordinatorin Claudia Fuchs organisiert.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein macht gesellschaftliche Benachteiligungen sichtbar wirkt auf Veränderungen hin berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen entwickelt Informationsblätter, Broschüren, Publikationen zu gleichstellungsrelevanten Themen initiiert Projekte und Maßnahmen bietet eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden macht Öffentlichkeitsarbeit arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen vernetzt Frauengruppen und Organisationen unterstützt den Runden Tisch zum Thema Häusliche Gewalt Aktuelles Gleichberechtigung Gleichstellung stärkt Frauen - aber auch Männer Gleichberechtigung stellt Frauen auf festen Boden in unserer Gesellschaft Die europäische Union setzt auf 3 Konzepte zur Herstellung von Chancengleichheit: Gleichbehandlung - Frauenförderung - Gender Mainstreaming Gleiche Chancen für beide Geschlechter fördern gerechte Strukturen und erweitern Entwicklungspotenziale in allen Menschen Gleichberechtigung ist das Fundament für gleiche Chancen in unserer Gesellschaft Arbeitsgrundlagen "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin": (Art. 3 Absatz 2 GG) Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks, Landkreises und der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin (Art. 20 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern -Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG. "Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern" (Art. 2 Amsterdamer Vertrag). "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern" (Art. 3 Amsterdamer Vertrag). Gleichstellungskonzept der Stadt Memmingen : zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Memmingen in der Fassung von 1998. Geschlechtersensible Sprache - Arbeitshilfe
Kontakt Krippe Kinderkrippe Königskinder e.V. Königsgraben 7 87700 Memmingen Tel. 08331/6402777 Fax 08331/6400187 koenigs.kinder (at) gmx.net www.koenigskinder-mm.de Leitung: Sandra Stetter Träger: Königskinder e.V. Größe: 18 Plätze Öffnungszeiten: 7.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung Online Königskinder e.V. Geborgenheit, Sicherheit, Wertschätzung, Raum sich auszuprobieren, zu forschen und die Welt zu entdecken und liebevolles Fachpersonal, welches Ihr Kind begleitet und betreut - Das finden Sie bei uns, in der Kinderkrippe Königskinder. In den gemütlichen, liebevoll gestalteten Räumen der alten Holzhauser-Villa, kann Ihr Kind in der Gemeinschaft lernen, wertvolle Erfahrungen sammeln, seine Fähigkeiten individuell entfalten und seine Umwelt entdecken. Unsere pädagogische Arbeit richtet sich nach dem Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan. Besonderen Wert legen wir darauf, jedes Kind ganz individuell, entsprechend seiner Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse in seiner Entwicklung, hin zu einer selbstständigen und selbstsicheren Persönlichkeit zu begleiten. Wir betreuen Kinder von neun Wochen bis zu drei Jahren, in zwei Gruppen zu je neun Kindern. In jeder Gruppe arbeiten eine Erzieherin und eine Kinderpflegerin, welche zudem von Praktikanten unterstützt werden. Durch die kleinen Gruppen und die Kontinuität bei den Betreuungspersonen (nur Vollzeit-kräfte), erfährt ihr Kind eine sehr individuelle Betreuung, Sicherheit, Vertrauen und einfühlsame Zuwendung. Geöffnet ist unsere Krippe Montag bis Freitag. Nur zwischen Heiligabend und Hl.Drei König ist unsere Krippe geschlossen, sowie zu einem Teamtag zur Jahresplanung und am Betriebsausflug. Ansonsten sind wir das ganze Jahr für Sie und Ihre Kinder da. Sehr gerne können Sie uns besuchen, um sich ein genaues Bild von unserer Krippe zu machen! Amendingen Dickenreishausen Eisenburg Fröbelkindergarten und -krippe Im Mitteresch Karoline-Goldhofer Königskinder Nudelburg Schatzkiste Sonnenschein Steinheim St. Hildegard Wartburgweg (KiTa) Westermannstraße Kontakt Krippe Kinderkrippe Königskinder e.V. Königsgraben 7 87700 Memmingen Tel. 08331/6402777 Fax 08331/6400187 koenigs.kinder (at) gmx.net www.koenigskinder-mm.de Leitung: Sandra Stetter Träger: Königskinder e.V. Größe: 18 Plätze Öffnungszeiten: 7.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung Online
http://www.jghotel-mm.de Zimmer: 21 Doppelzimmer Preis/Nacht (optional Frühstück 12,50 € p. P.) Doppelzimmer: ab 109,00 € Ausstattung: Das JG Hotel ist eine moderne Neueröffnung zwischen Altstadt und Allgäu Airport. Die komplett neu gestalteten Zimmer bieten ein hochwertiges Ambiente mit luxuriösen Bädern, bequemen Betten, Smart-TV, WLAN und einem funktionellen Arbeitsplatz. Der Check-in erfolgt digital über persönliche Zugangscodes; zusätzlich steht eine Rezeption zur Verfügung. Für Hotelgäste wird im Gebäude ein Frühstücksbuffet angeboten. Ein Restaurant mit Abendküche sowie eine gemütliche Bar-Lobby befinden sich ebenfalls im Gebäude. Parkplätze am Haus und eine freundliche Betreuung sorgen für einen angenehmen Aufenthalt. Memmingen
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" hat die Aufgabe, schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die in Not geraten sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Sie will damit auch zu einem besseren Schutz ungeborener Kinder beitragen. Die Schwangerschaft ist von der Vorfreude auf das Kind geprägt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Geburt eines Kindes von den Müttern und Familien erhebliche Umstellungen in der Lebensplanung verlangt und zahlreiche neue Belastungen mit sich bringen kann. Als finanzielle Hilfen bestehen deshalb eine Reihe gesetzlicher Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Jugendhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld. Reichen diese Hilfen im Einzelfall nicht aus, stellt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" noch ergänzende Leistungen während der Schwangerschaft und danach zur Verfügung. Welche finanzielle Hilfe und Unterstützung ist möglich? Die Hilfen sind Beihilfen zu den Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Umstandskleidung und Wäsche für Schwangere Erstausstattung des Kindes Wohnungssuche und Einrichtung Weiterführung eines Haushalts Betreuung des Kindes Hilfen für Mutter-Kind-Erholung Der Antrag auf ein erstes Hilfegesuch kann während der Schwangerschaft in der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt an die Landesstiftung gestellt werden. Wurde der Erstantrag (Hilfegesuch) während der Schwangerschaft gestellt, ist bei Bedarf bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ein weiteres Zusatzgesuch möglich. Die Leistungen der Landesstiftung setzen voraus, dass die werdende Mutter ... bereit ist, eine persönliche Beratung anzunehmen eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt ihre Hauptwohnung in Bayern hat sich infolge ihrer Schwangerschaft in einer Konfliktlage oder Notlage befindet in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, das heißt, das gesamte Nettoeinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Leistungen der Landesstiftung sind freiwillige Schenkungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht. Mutterpass Ausweis, Pass, oder Meldebescheinigung Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, etc.) Bescheid von Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Rente, Betreuungsgeld etc. Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung der Wohnung (bei Eigentum: Hauslasten) Bankverbindung (IBAN, BIC) https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/ https://www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/stiftung/index.php
Schule und Archiv Das Engagement des Stadtarchivs im Schulbereich versteht sich als Teil archivischer Öffentlichkeit und als Beitrag zum Geschichtsunterricht. Eine Beschäftigung mit Archivquellen (z. B. im Rahmen von Führungen oder Unterrichtsprojekten im Stadtarchiv) ist an vielen Stellen des Unterrichtslehrplan möglich oder sinnvoll, um die Unterrichtsgegenstände insbesondere durch lokalgeschichtliche Aspekte zu vertiefen. Führung durch das Stadtarchiv Im Rahmen eines Rundganges durch Lesesaal und Magazine des Stadtarchivs werden ausgewählte Quellen im Rahmen ihres historischen Überlieferungskontextes präsentiert und archivische Aufgaben zum Erhaltung des Kulturgutes vermittelt. Je nach Schultyp bzw. Alter der Schülerinnen reichen die Themen von Wahrzeichen, Stadtbefestigung und Stadtgeschichte bis zu ausgewählten Etappen und Stationen der Stadtgeschichte in Mittelalter und Neuzeit. Begleitung von schulischen Arbeiten Für schulische Arbeiten (Referate, Seminararbeiten, Projekte, Geschichtswettbewerbe) können im Lesesaal des Lesesaals SchülerInnen oder Gruppen bei der Erarbeitung ihres Themas begleitet werden - von der Vorlage einschlägiger Dokumente bis zur Unterstützung beim Verständnis ihres Inhalts. Unterrichtsstunde im Stadtarchiv Im Rahmen einer Unterrichtsstunde (Heimat- und Sachkunde, Geschichte, Sozialkunde, Religion) kann ein Thema aus dem Lehrplan oder lehrplan-/jahrgangsübergreifendes Projekt anhand analoger Quellen aus dem Stadtarchiv bearbeitet werden, vorbereitet durch Lehrkraft und Stadtarchiv, begleitet evtl. durch eine Übermittlung von Digitalisaten samt Erläuterungen. Unterrichtsstunde des Stadtarchivs im Klassenzimmer Im Zusammenhang mit einem Besuch des Stadtarchivs kann das gewählte Thema im Klassenzimmer vertieft werden. - sofern sich das Projektthema hierzu eignet und die Anfertigung von Digitalisaten möglich ist. Stadtführung An Stelle einer Führung im Stadtarchiv kann auch ein quellenorientierter Rundgang durch die Stadt sinnvoll sein, vor allem wenn zwischen ausgewählten Quellen über Ereignisse und Personen ein Bezug zu Orten im Stadtraum hergestellt werden kann. Handreichungen für Lehrkräfte/Schulen Stoffsammlungen zu Kulturgut können eine gute Grundlage bilden, u.a. historische Quellen aus dem Stadtarchiv gezielt im Unterricht einzusetzen und auszuwerten. Das Stadtarchiv war in den vergangenen Jahren mehrfach an der Erstellung von Handreichungen beteiligt. Fachschaftssitzung im Stadtarchiv Vortrag von Christoph Engelhard (2000) Vortrag von Stadtarchivar Christoph Engelhard (Bayer.-Sächs. Archivtag Chemnitz 2000)
Selbsthilfegruppen/Initiativen sind ein sehr wichtiger Baustein im sozialen Gefüge unserer Stadt. Die Angebote der Selbsthilfe basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer schwierigen Lebenslage betroffen sind. Geprägt wird das Selbsthilfeprinzip durch selbstbestimmten und regelmäßigen Austausch. Ziel ist es die persönliche Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sich gegenseitig zu stärken und zu stützen. Selbsthilfe ist ein Bündnis Gleichbetroffener; es lebt von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitglieder. Auf Leitung durch externe, nichtbetroffene Fachkräfte wird verzichtet, weil dies dem Selbsthilfeprinzip widerspricht. Die Stadt Memmingen ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe unterstützenden Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Schwaben - ASLS Schwaben“. Im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Augsburg steht deren Selbsthilfe Kontaktstelle Kempten/Allgäu Memminger Bürgern und Selbsthilfegruppen zu allen selbsthilferelevanten Frage zur Seite – bei Neugründung, in der Aufbauphase, bei der Planung von Gruppentreffen oder bei der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu werden hier vorort gerne Außensprechstunden angeboten. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktstelle im Rahmen des § 20 h SGB V Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und deren finanzielle Förderung über den Runden Tisch Schwaben. Die Geschäftsstellen beraten, helfen beim Ausfüllen der Formulare, nehmen die Anträge entgegen und stehen im Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Ansprechperson: Selbsthilfe-Kontaktstelle Kempten/Allgäu Frau Beyrer St.-Mang-Platz 11 87435 Kempten Tel. 0831-9606091 Fax 0831-9606092 shg.kempten@mnet-online.de Di-Do: 09.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Telefonisch zusätzlich: Mo: 09.00 – 13.00 Uhr Nützliche Links und Verweise zu Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten und Beratung: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben - Kontaktstelle Kempten/Allgäu Kontaktadressen, Informationen und Formulare der zuständigen Beratungsstelle Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nützliche Informationen zu Selbsthilfe mit Verweisen auf verschiedene Internetangebote. Zentrum Bayern Familie und Soziales Information und Formulare zur Förderung von Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen Runder Tisch Schwaben Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner für alle Selbsthilfegruppen in Schwaben, die einen Antrag auf Selbsthilfegruppenförderung stellen möchten. Über die Höhe der Förderung entscheiden nach wie vor die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen und Formulare http://www.seko-bayern.de/ SeKo Bayern (Selbsthilfekoordination Bayern) ist eine Einrichtung zur landesweiten Vernetzung und Unterstützung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie hat zum Ziel, die Selbsthilfebewegung in Bayern zu stärken. http://www.lag-selbsthilfe-bayern.de/ Dachorganisation von derzeit 110 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen in Bayern, vertreten unsere Interessen in der Gesundheits- und Sozialpolitik sowie in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist somit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. https://netzwerkfrauen-bayern.de/ Das „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ist ein offener Zusammenschluss. Jedes Mädchen und jede Frau mit Behinderung kann Teil des Netzwerks sein! Austauschforum zu allen Lebensbereichen; Wir beraten einander nach dem Peer-Prinzip: Betroffene helfen Betroffenen. https://www.nakos.de/adressen/betroffene/ Die NAKOS unterstützt Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen dabei, ein Austauschnetz, eine überregionale Selbsthilfegruppe oder ein Forum im Internet aufzubauen. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Möglichkeiten, bundesweit nach Gleichbetroffenen zu suchen. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen Information und Formulare zur Förderung Download: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Förderrichtlinien Selbsthilfegruppenförderung Bayern Merkblatt für Förderung von Selbsthilfegruppen des GKV Bayern Gesetzliche Grundlage für Krankenkassenförderung § 20 h SGB VIII