24.07.2020: Liebe Eltern, für das neue KiTa-Jahr ab September erwarten wir weitere Erleichterungen bzw. noch individuellere Möglichkeiten, wie die einzelnen KiTas mit der momentanen Situation umgehen können. Das wäre für alle Beteiligten eine große Erleichterung. Dennoch gilt es, weiter vorsichtig und achtsam zu sein. Auch klare Hygiene- und Abstandsregeln werden uns sicher noch über eine längere Zeit begleiten. Wir verweisen für weitere Infos auch auf die aktuellen Veröffentlichungen des Freistaates Bayern . Bis dahin gelten jedoch weiter unverändert die bekannten Hinweise: Wir organisieren die KiTas in „getrennten Stammgruppen“: Das bedeutet, dass die Kinder möglichst bei ihren gewohnten Bezugserzieherinnen und -Erziehern, zusammen mit ihren Freunden und in der gewohnten Umgebung betreut werden sollen. Es ist uns sehr wichtig, Ihren Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. In den festen Stammgruppen kann den Kindern auch der Wiedereinstieg in die KiTa leichter gelingen. Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen: Hier müssen die KiTas konsequent sein und bei Zweifeln am Gesundheitszustand umgehend den Besuch untersagen. Kranke KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreten die KiTa ebenfalls nicht. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Kinder, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sogenannten Risikogruppen angehören, informieren bitte die KiTa-Leitung, damit bei Bedarf die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Wir bitten die Betroffenen, sich insoweit ärztlich beraten zu lassen. Wir wissen, dass die Corona-Situation für Kinder und Erwachsene unter Umständen entsprechend psychisch belastend sein kann: Sprechen Sie hierzu gerne jederzeit die KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an. Auch das KiTa-Amt steht allen Beteiligten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht immer jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitigem Abstandsgebot anbieten können. Derzeit versuchen wir, die Gruppen in der KiTa möglichst klar zu trennen. Andererseits ist eine vollständige Isolierung von Kindern im KiTa-Alter in den Gruppen nicht immer realistisch durchzuhalten: In manchen KiTas ist räumlich eine Trennung teilweise nur nach Trakten/Stockwerken möglich. Grundsätzlich ist es uns derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Unsere KiTas suchen fortwährend nach kreativen Lösungen und passen laufend die Betreuung an die aktuelle Lage an. Wir bitten deshalb alle Beteiligten weiter um eine gute Zusammenarbeit und entsprechende Flexibilität. Kommen Sie auch gerne mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit auf die KiTa oder uns zu. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
08.07.2026: Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, Sebastian Niedermaier wurden die rund 55 Gleichstellungsbeauftragten von Ulrike Scharf, Staatsministerin und Frauenbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durch eine Videobotschaft begrüßt. Die zweitägige Sitzung für die bayerischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurde von der Bamberger Gleichstellungsstelle, vertreten durch Nina Köhler und Gabriele Kepic mitorganisiert und von den Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft durchgeführt. Es ging um Berichte zu zentralen Themen der Gleichstellung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz wurde 2025 novelliert und die Umsetzung erfordert bis Ende 2026 in allen Kommunen die Erstellung von Gleichstellungskonzepten für die nächsten 5 Jahre. Ebenso ist die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein Thema in allen Kommunen Bayerns. Angesichts der hohen Zahlen von Gewalt an Mädchen und Frauen braucht es eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetztes. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Sie vernetzen sich in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen (LAG). In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt und Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt der diesjährigen zweitägigen Sitzung stand der Umgang mit antifeministischen Strömungen und Angriffe auf demokratische Grundwerte. Zu diesem Thema war die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus zu Gast. Ebenfalls wurde aus Arbeitsgruppen berichtet, in denen die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vertreten ist – beispielsweise im Bayerischen Landesfrauenrat oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (BAG). Gleichstellungsbeauftragte sind oft in ihren Kommunen allein für die geschlechtsspezifischen Themen verantwortlich und deshalb ist auch der gemeinsame Austausch und das Netzwerken auf der jährlichen Sitzung sehr wichtig. Bamberg freut sich, Gastgeberin dieser wichtigen Veranstaltung gewesen zu sein, und blickt auf eine erfolgreiche Sitzung zurück. Die Stadt setzt damit ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz der Menschenrechte in Bayern.
30.09.2019: Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) besichtigte bei einer Exkursion die neue Karoline-Goldhofer-Kindertageseinrichtung. Architekt Peter Geiger und KiTa-Leitung Ursula Karst stellten das Konzept der neuen KiTa vor. Bei einer anschließenden Begehung zusammen mit der kommunalen Arbeitssicherheit und dem KiTa-Amt konnte die Umsetzung des Konzeptes anschaulich diskutiert werden. Die KUVB ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder und Beschäftigte in kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie für Kinder in freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie überwacht, berät und begleitet die Träger bei einer sicheren Organisation und dem Bau von Einrichtungen. Uns als Träger, unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und der KUVB ist es wichtig, laufend im Gespräch und fachlichen Austausch zu sein, um gute und sichere Rahmenbedingungen für die Kinder und die Beschäftigten zu haben. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Foto (Amt42 KiTa): KiTa-Leitung, Architekt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUVB, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Fachberatung
30.12.2020: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet kommen, dann müssen Sie zu einem Corona-Test und in bestimmten Fällen in Quarantäne. Um zu klären, ob die Quarantänepflicht für Sie zutrifft, können Sie auf der Internetseite des bayerischen Gesundheitsministeriums EQV-INFO informieren. Bitte beachten Sie auch den aktuellen Elternbrief und den Newsletter des Sozialministeriums. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
23.03.2017: Das jüngste Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft der schwäbischen Gleichstellungsbeauftragten fand jetzt in Memminger Rathaus statt. Bei dem Erfahrungsaustausch haben sich die Gleichstellungsbeauftragten aus Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und aus den Landkreisen Unterallgäu, Günzburg, Neu-Ulm und Lindau über ihre Arbeit angestimmt und gemeinsame Projekte geplant. Oberbürgermeister Manfred Schilder begrüßte die Teilnehmerinnen (samt Praktikant) in Memmingen und würdigte in seinem ersten offiziellen Termin nach der Amtseinführung die wertvolle und engagiert geleistete Arbeit. „Seien Sie versichert, dass auch in Zukunft die Gleichstellungsarbeit in der Stadt Memmingen einen hohen Stellenwert haben wird“, so OB Schilder. Organisiert wurde die Tagung von der Memminger Gleichstellungsbeauftragten Claudia Fuchs (links neben OB Schilder). Nach dem Arbeitstreffen wurden die Gäste noch von Sabine Streck „auf den Spuren jüdischer Mädchen und Frauen“ durch die Stadt geführt. (Foto: Alexandra Wehr / Pressestelle Stadt Memmingen)
10.12.2020: Liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, der Freistaat Bayern hat neue Vorgaben für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in KiTas erlassen: Demnach dürfen ab spätestens Montag, den 14. Dezember 2020 entsprechend der neuen Bewertung durch das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) keine Klarsichtmasken aus Kunststoff mehr verwendet werden. Die bisherige Zulassung solcher MNBs wird aufgehoben. Bitte beachten Sie auch beigefügten Newsletter des Sozialministeriums. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
03.02.2022: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, der Umgang mit dem Corona-Virus bestimmt fortwährend unseren Alltag und ist oft schon zur Routine geworden. Deshalb ist nochmals wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, welche Schritte zu beachten sind, wenn eine Kontakt-Fall oder eine Infektion vorliegt: Der erste Schritt ist immer die umgehende Information an die KiTa, wenn ein COVID-19-Kontaktfall oder ein positives Testergebnis vorliegt. Liegt ein positiver Selbsttest vor, besteht die Pflicht zur Absonderung. Wie man am besten das Gesundheitsamt informiert und was weiter zu tun ist, ist HIER zu finden. Erfolgt eine Überprüfung des Falles und ist noch nicht entschieden, ob die KiTa betroffen ist, dann kann die KiTa allgemein über den Überprüfungsfall informieren und um erhöhte Aufmerksamkeit bitten, wenn die durch die Überprüfung Betroffenen einwilligen. Es kann auch angeordnet werden, dass alle Kinder täglich testen. Entscheiden das Gesundheitsamt und/oder der Träger, ob eine KiTa teilweise oder ganz geschlossen werden muss, werden betroffenen Familien persönlich über das weitere Vorgehen informiert und dann allgemein die Öffentlichkeit (über Aushang/Internet). Liegt nur eine Quarantäne einer einzelnen Person vor, die keine Auswirkung auf die KiTa hat, dann erfolgt keine konkrete Info durch die KiTa: Wir schützen die Daten der/s Betroffenen. Wenn die KiTa aufgrund zu vieler erkrankter oder isolierter Mitarbeitender ganz oder teilweise geschlossen werden muss, entscheidet das der KiTa-Träger. Das kann bereits vor oder auch als Verlängerung der offiziellen Quarantäne sein. Die KiTa versucht für diese Zeit für sehr dringende Fälle mit den Familien eine Lösung zu erarbeiten. Weiter ist wichtig: Wenn Kinder oder KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter krank sind, dann bleiben sie der KiTa fern. Die Abstands- und Hygiene-Regeln sind unverändert wichtig: FFP2-Pflicht für Eltern und Besucher, MNS-Pflicht für Mitarbeitende, „AHA+L“. Wir arbeiten nach dem Rahmenhygieneplan des Freistaates Bayern. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung: 3.2.2022 neuer Newsletter STMAS
30.06.2020: Die Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen (LAG) ist ein bayernweites Bündnis von kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten aus Städten, Gemeinden und sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften und vertritt derzeit über 100 Mitglieder. Einmal im Jahr lädt die LAG zu einer gemeinsamen Sitzung - dieses Jahr coronabedingt im virtuellen Raum. Fachlichen Input lieferten die Gleichstellungsbeauftragten mit Analysen aus ihrem Arbeitsalltag, Trainerin Susanne Westphal vom Institut für Arbeitslust, Dr. Christiane Nischler-Leibl und Ariane Wissmeier-Unverricht vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Hauptthemen waren Auswirkungen der Coronakrise auf den Alltag von Frauen und auf die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, der sich immer mehr abzeichnende Role Back, was die Geschlechterrollen betrifft, und das Thema Häusliche Gewalt. Wie die Sprecherinnen der LAG schon in einem Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Söder betont haben, darf die Coronakrise mit den Vielfachbelastungen von Frauen nicht zu einer Krise für die Frauen werden und zu alten und einschränkenden Rollenmustern zurückführen. Doch gerade die Coronazeit macht bereits immer weiterhin bestehende Ungleichverhältnisse zusätzlich deutlich und verstärkt diese sogar. Frau Dr. Nischler-Leibl stellte in ihren Ausführungen heraus, dass das Einsetzen für Gleichstellung nun noch wichtiger geworden ist. Auch das Ministerium wird sich dies weiterhin ganz genau anschauen und innovative Vorschläge einbringen um die Arbeitsbedingungen von Frauen, die vielfach als systemrelevant gelten, zu verbessern. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang politische Lösungen zur Förderung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Auch das Thema Gewaltbetroffenheit von Frauen macht die Stellung der Frau im, immer noch patriarchalem, System deutlich. Dies erfordert einen vermehrten Beratungsbedarf und einen Austausch mit den Hilfesystemen. „Für die Umsetzung all dieser Themen braucht es auch weiterhin eine funktionierende Gleichstellungsarbeit. Wir freuen uns, dass das Ministerium das Thema bayernweite Ausstattung der Gleichstellungsstellen in den neu zu erstellenden Bayerischen Gleichstellungsbericht einfließen lassen wird,“ so Claudia Fuchs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Memmingen. Die Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft zeigten sich erfreut, dass die Tagung auch in virtueller Form bei den Kolleginnen sehr positive Resonanz fand.
30.06.2020: Liebe Familien, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas, der Freistaat Bayern hat angekündigt, allen Bürgerinnen und Bürgern ganz grundsätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf den Corona-Virus testen zu lassen. Dies hat der Ministerrat am 30.06.2020 beschlossen. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Presseerklärung in der Anlage. Weiter soll es das Angebot von Reihentestungen in besonderen wichtigen Bereichen geben: Hierbei sollen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den den KiTas freiwillig und zeitnah auf den Virus testen lassen können. Die genaue Umsetzung wird derzeit noch geklärt. Bitte beachten Sie alle trotzdem weiterhin die Abstandsgebote und Hygieneregeln in den KiTas genau: Das ist trotz Tests unverändert wichtig. Nur wenn wir gemeinsam aufeinander acht geben, gelingt es uns, die Situation unter Kontrolle zu halten. Es gilt weiter: Lächeln statt Hände schütteln! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
15.06.2020: Liebe Eltern, ab Montag 15.06.2020 ist die Betreuung durch unsere KiTas nochmals erweitert. Wir freuen uns nun zusätzlich Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind Kinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen, d.h. Krippenkinder ab dem 2. Geburtstag bzw. mit sogenanntem BayKiBiG-2,0-Faktor wieder in den KiTas willkommen heißen dürfen. Ab Juli sollen dann die KiTas allen Kindern offen stehen, wenn dies das Infektionsgeschehen zulässt. Bisher haben folgende Kinder Anspruch auf Notbetreuung: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Bitte beachten Sie die Dokumente in den Anlagen. Die Erklärungen sind nur auf Verlangen der KiTa auszufüllen, die Selbstauskunft ist jedoch von allen verbindlich abzugeben. Weiter sollten Sie wissen: Wir organisieren die KiTas in „Stammgruppen“: Das bedeutet, dass die Kinder möglichst bei ihren gewohnten Bezugserzieherinnen und -Erziehern, zusammen mit ihren Freunden und in der gewohnten Umgebung betreut werden sollen. Es ist uns sehr wichtig, Ihren Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. In den festen Stammgruppen kann den Kindern auch der Wiedereinstieg in die KiTa leichter gelingen. Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen: Hier müssen die KiTas absolut konsequent sein und bei Zweifeln am Gesundheitszustand umgehend den Besuch untersagen. Kranke KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreten die KiTa ebenfalls nicht. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Kinder, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sogenannten Risikogruppen angehören, informieren bitte die KiTa-Leitung, damit bei Bedarf die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Wir bitten die Betroffenen, sich insoweit ärztlich beraten zu lassen. Wir wissen, dass die Corona-Situation für Kinder und Erwachsene unter Umständen entsprechend psychisch belastend sein kann: Sprechen Sie hierzu gerne jederzeit die KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an. Auch das KiTa-Amt steht allen Beteiligten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht immer jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitigem Abstandsgebot anbieten können. Derzeit versuchen wir, die Gruppen in der KiTa möglichst klar zu trennen. Andererseits ist eine vollständige Isolierung von Kindern im KiTa-Alter in den Gruppen nicht immer realistisch durchzuhalten: In manchen KiTas ist räumlich eine Trennung teilweise nur nach Trakten/Stockwerken möglich. Grundsätzlich ist es uns derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Unsere KiTas suchen fortwährend nach kreativen Lösungen und passen laufend die Betreuung an die aktuelle Lage an. Wir bitten deshalb alle Beteiligten um eine gute Zusammenarbeit und entsprechende Flexibilität. Kommen Sie auch gerne mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit auf die KiTa oder uns zu. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen