13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze
25.05.2020: Liebe Eltern, wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen. Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist: Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können. Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020
24.11.2022: Inklusives Wohnen – also Menschen mit UND ohne Behinderung leben in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften – ist laut Holger Kiesel, dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Be lange von Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Voraus setzung für eine inklusive Gesellschaft, die es in Bayern noch besser zu verwirklichen und zu stärken gilt. Aus diesem Grund gibt es nun das ge meinsame Projekt mit dem Verein WOHN:SINN und der Aktion Mensch „In klusives Wohnen in Bayern stärken“. Vorrangiges Ziel ist es, ein stabiles Netzwerk aufzubauen und in sechs Arbeitsgruppen Handlungsempfehlun gen für Entscheidungsträger zu erarbeiten. Mehr dazu in der Pressemitteilung im beigefügten PDF untenstehend.
23.04.2020: Liebe Mitglieder unserer Elternbeiräte, liebe Eltern der kommunalen KiTas, derzeit ist die Arbeit in den KiTas und dem KiTa-Amt durch die Corona-Pandemie - wie Sie wissen - stark eingeschränkt. Auch die Elternbeiräte können Ihre Tätigkeit nicht wie gewohnt ausüben. Deshalb informieren wir Sie laufend über unsere Internetseite. Die wichtigsten Entwicklungen haben wir in einem Anschreiben an die Vorsitzenden der Elternbeiräte zusammengefasst. Dieses Anschreiben, das heute auch an die Vorsitzenden zur Post geht, finden Sie in der Anlage. Gerne können auch Sie sich als Eltern direkt mit Ihren Fragen an uns wenden: kita@memmingen.de Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
30.01.2020: Am 28.01.2020 übergibt Fachberaterin Alexandra Gaisser ein mit den Sprachfachkräften und Sprachförderkräften erstelltes Konzept für die Memminger Sprachkitas. Erhalten haben das Konzept die Leiterinnen der Einrichtungen und der Referatsleiter Herr Haldenmayr, der Leiter des Personalamtes Herr Götzeler, der KiTa-Amtsleiter Herr Hölzle und der Fachberater Herr Geyer. Entstanden ist es im Arbeitskreis Sprache, der im Rahmen des Bundesprogramms Sprachkitas die Memminger Sprachkitas miteinander vernetzt. Im Konzept werden die Themenschwerpunkte des Programms beschrieben und wie die Sprachbildung in den Sprachkitas umgesetzt wird. Die Sprachkitas sind die Kita Amendingen, Fröbelkindergarten, KiTa Im Mitteresch, KiTa Wartburgweg, KiTa Westermannstraße. Amt für Kindertageseinrichtungen
11.06.2026: Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, liebe KiTa-Mitarbeitende, am Mittwoch 17.06.2026 tagt um 16.30 Uhr der Jugendhilfeausschuss im Rathaus u.a. zu Themen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Amt für Jugend- und Familie und das Amt für Kindertageseinrichtungen stellen dem neuen Jugendhilfeausschuss ihre Arbeit und geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aufgaben. Unter Sonstiges wird das KiTa-Amt auch über die geplanten Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes allgemein informieren. Über den Link https://ris.memmingen.de/bi/info.asp sind alle Unterlagen dazu abrufbar. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen dazu haben, oder besuchen Sie bei Interesse die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
19.11.2025: Das Druckwerk informiert insbesondere Jugendliche über wichtige Telefonnummern bei unterschiedlichen Notlagen oder Krisen. Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Memmingen und dem Arbeitskreis Jugendliche. Die Plakate können im Gleichstellungsbüro im Rathaus, Marktplatz 1 abgeholt oder angefordert werden. Ebenso liegen sie im Eingangsbereich des Welfenhauses, Schlossergasse 1 zu folgenden Öffnungszeiten zur Abholung bereit: Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Donnerstag 15 - 17 Uhr. Kontakt: Gleichstellungsbüro, Rathaus, Marktplatz 1, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850 2464 oder per Mail: gleichstellungsbeauftragte@memmingen.de.
17.02.2025: Liebe KiTa-Mitarbeitende, wir sind nun schon in der zweiten Hälfte des KiTa-Jahres 2024/2025 angelangt. Das geht in unserer KiTa-Arbeit doch immer wieder recht schnell. Die Halbzeit ist aber meist auch eine recht gute Gelegenheit, kurz anzuhalten und zu überlegen, was man noch so alles vorhat und inhaltlich gerade ansteht. Und vielleicht findet man jetzt noch die Lücke im Kalender, um sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen fachlich und persönlich auszutauschen. Wir würden uns freuen, wenn wir für Sie mit unserer KiTa-Akademie genau dafür hier in Memmingen gute Gelegenheiten bieten. Laden Sie gerne auch Interessierte aus anderen KiTas und Bereichen ein! Amt für Kindertageseinrichtungen
16.01.2020: Der Behindertenbeirat veranstaltete 2019, wie jedes Jahr, einen Aktionsstand in der Memminger Fußgängerzone. Diesmal zum Thema „Jeder Mensch braucht ein passendes Zuhause“. Um Aufmerksamkeit zu erregen, wurde ein komplettes Badezimmer in der Fußgängerzone aufgebaut. Die Fa. Elements Badausstellung / Gienger hatte hierfür sofort ihre Unterstützung zugesagt und die notwendigen Ausstattungsgegenstände wie Badewanne und WC zur Verfügung gestellt. Dafür bekamen sie nun nachträglich die Auszeichnung des Behindertenbeirates "an Menschen mit Behinderung gedacht". Bereits bei der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen im November zeichneten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Leiter der Stadtbibliothek für das Projekt "Bücher in einfacher Sprache" aus.
16.12.2020: Liebe Eltern und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas, der Freistaat Bayern hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen sind (s.a. Newsletter in der Anlage). Die KiTas und Tagespflegestellen bieten jedoch außerhalb der jeweiligen Weihnachtsferien eine Notbetreuung an. Anspruch auf Notbetreuung haben: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Anders als im Frühjahr wird vom Freistaat Bayern diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den konkreten Bedarf der Eltern abgestellt. Die Eltern werden deshalb aufgefordert, Kinderbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden vom Freistaat Bayern weiter gebeten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Eine formlose Bestätigung der Eltern (s. Anlage) kann von den KiTas im Zweifel gefordert werden. Grundsätzlich vertrauen wir aber auf die Angaben der Eltern und darauf, dass sie sehr verantwortungsvoll von ihrem Anspruch auf Notbetreuung Gebrauch machen. Wichtig ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Beachten Sie auch die allgemeinen Einschränkungen, die ab 16.12.2020 für ganz Bayern gelten (s. Link). Wir bitten alle besonders darauf zu achten, dass Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist! Achten wir in diesen Tagen besonders aufeinander und helfen wir zusammen, gemeinsam unsere Familien, unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere KiTas zu schützen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 15.12.2020: Link zu den allgemeinen Einschränkungen für Bayern Aktualisierung 16.12.2020: Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Notbetreuung