Immer top informiert – mit unserem neuen WhatsApp-Kanal! Erhalte die besten Veranstaltungstipps in Memmingen direkt auf dein Smartphone! Mit dabei sind Konzerte, Heimatfeste, Lesungen, Kabarett oder besondere Highlights wie Memmingen blüht, Jahrmarkt, Weinfest. Und das Beste daran? Es ist schnell, unkompliziert und absolut datenschutzkonform. So kannst du unseren Kanal abonnieren: 1. Auf den Einladungslink linken 2. Oben rechts auf „Abonnieren“ klicken. 3. Optional: Push-Nachrichten aktivieren, um nichts zu verpassen.
Memmingen 1945 (Dokumentation im öffentlichen Raum 2010) Dramatische Tage erlebte die Stadt Memmingen zum Kriegsende vor 65 Jahren. Am späten Vormittag des 20. April 1945 bombardierten amerikanische Fliegerstaffeln die Stadt Memmingen. Große Teile der südlichen Altstadt, darunter auch die spätgotische Frauenkirche, wurden stark beschädigt oder zerstört. 300 Bürgerinnen und Bürger starben. 635 Gebäude gingen verloren. Wenige Tage später, am 26. April 1945 verhinderten engagierte Bürger, an der Spitze der damalige Oberbürgermeister Dr. Heinrich Berndl, eine weitere Zerstörung der Stadt durch die Panzer der anrückenden Amerikaner. Doch die Zerstörung einer Stadt kann nicht nur an den Gebäuden ihrer Bewohner festgemacht werden kann. Zerstört wurde in Memmingen während den Jahren der NS-Herrschaft fast alles was das menschliche Miteinander in unserer Stadt ausmachte: Toleranz, Freiheit, Bürgerrechte, Demokratie und Solidarität. Zerstört wurde das Leben von 106 Memminger Bürgern und Bürgerinnen, die man wegen ihres jüdischen Glaubens zu Tode brachte und zerstört wurde das Leben von 630 Memminger Bürger und Bürgerinnen, die von den Trümmern ihrer Wohngebäude erschlagen wurden. Dies alles ging voraus, bis erkannt wurde, dass man sich seit 1933 auf einem menschenverachtenden Irrweg befand. 65 Jahre nach Kriegsende werden am Dienstag, 20.04.2010 Informationstafeln als Bestandteil der Gedenkveranstaltung der Stadt Memmingen und der Kirchengemeinde „Unser Frauen“ im Innenstadtgebiet aufgestellt. Die Aktion dauert bis zum darauffolgenden Montag, 26.04.2010, dem Jahrestag des Kriegsendes in Memmingen. Die Informationstafeln erinnern nicht nur an die Not dieser Tage. Mit historischen Dokumenten, Fotografien und Zitaten soll auch deutlich werden, wie stark alle Lebensbereiche der Memminger Bürgerschaft bis unmittelbar vor dem Ende der Kampfhandlungen am 26. April 1945 vom nationalsozialistischen Herrschaftsapparat und seiner Kriegspropaganda durchdrungen waren. Trotz des glücklichen Bemühens um die kampflose Übergabe der Stadt kann deshalb nicht vergessen werden, wie viele Opfer in Memmingen bis dahin zu beklagen waren und wie lange auch in Memmingen am Unrechtssystem des Nationalsozialismus festgehalten wurde. Die Erinnerung an die Kriegsereignisse darf nicht bei dem Bedauern der Zerstörung der eigenen Stadt durch feindlichen Bombenangriffe stehen bleiben. Dr. Hans-Wolfgang Bayer Christoph Engelhard Kulturamt/Stadtarchiv Memmingen 1945 (Downloads) Tafel an der Frauenkirche 1 MB Tafel am Gerberplatz 2 MB Tafel am Schmiedplatz 796 KB Tafel in der Maximilianstraße 1 MB Tafel am Rathaus 608 KB
Stadt der Freiheitsrechte Informieren Memminger Freiheitsbrunnen Kostbar, fragil, stark Der Memminger Freiheitsbrunnen symbolisiert die „Zwölf Artikel“. Zwölf Bronzetafeln ergeben zusammen ein neun Meter hohes, starkes Zeichen am Memminger Weinmarkt, indem sie paarweise zu einer schlanken, fein ausbalancierten Stele angeordnet sind. Sie scheinen fast zerbrechlich, doch gemeinsam und gleichberechtigt werden sie stabil. Umgebender Wasserdampf erfrischt und verweist auf Wasser als Grundlage allen Lebens. Ein starkes Fundament hat der Brunnen durch 49 geschichtete Steinquader, die gleichzeitig Platz bieten für kleinere Schrifttafeln mit den „Zwölf Artikeln“. Historischer Bezug Der Freiheitsbrunnen steht am historischen Platz eines alten Brunnens am Weinmarkt im mittelalterlichen Kern Memmingens. Er liegt in Sichtweite des Kramerzunfthauses, mit dem er thematisch verbunden ist. Er strahlt weithin sichtbar aus: hier ist ein besonderer Ort. Ursprung und Idee Der Entwurf des modernen Freiheitsbrunnens stammt vom Augsburger Künstler Andy Brauneis. Er hatte ihn 2008 im Rahmen eines Wettbewerbs der Stadt Memmingen eingereicht, neben Entwürfen von elf anderen Künstler:innen. Wettbewerbsthema waren eben die im März 1525 in der Memminger Kramerzunftstube verabschiedeten „Zwölf Artikel“. Nachdem im Oktober 2009 eine renommierte Jury dem Stadtrat empfohlen hatte, Andy Brauneis mit der Gestaltung des Freiheitsbrunnens zu beauftragen, konnte der Brunnen durch eine stattliche Spende von Elisabeth Bach-Schedel und Dr. Claus Bach bis 2014 realisiert werden. Heute ist er ein beliebter Treffpunkt der Stadtgesellschaft. Er liegt direkt am historischen Rundweg „ Freiheit in der Stadt “. Die Zwölf Artikel auf dem Freiheitsbrunnen Bildrechte: Stadt Memmingen
Memminger Geschichtsblätter Seit 1912 sind die Memminger Geschichtsblätter eine wesentliche Informationsquelle zur Stadtgeschichte Memmingens und des benachbarten Umlandes. Die Zeitschrift wurde bzw. wird herausgegeben vom Altertumsverein Memmingen (bis 1934) und seinen Nachfolgevereinen: Verein für Heimatpflege / Heimatdienst (ab 1934/48), Heimatpflege Memmingen (ab 1956) sowie Historischer Verein Memmingen e.V. Die Digitalisierung erfolgte durch die Forschergruppe Oberschwaben e.V. / Frank Leiprecht. Ausführliche Informationen über die Neuerscheinungen und Sonderhefte ab 2004/2005 finden sich auf der Webseite des Historischen Vereins Memmingen . Jahrgänge 1912-1940 Jahrgänge 1951-1960 Jahrgänge 1961 ff. Jahrgänge 1912-1940 Die ältere Reihe der Memminger Geschichtsblätter erschien im Verlag der Memminger Zeitung und der Verlags- und Druckereigenossenschaft Memmingen (bis 1933) bzw. der Druckerei- und Verlagsgenossenschaft "Allgäuer Beobachter" (ab 1935). Jeder Jahrgang besteht in der Regel aus mehreren Heften. Aufsätze und Rezensionen sind in einem Titel- und Autorenverzeichnis erschlossen, die Aufsätze auch in der fortlaufend vom Stadtarchiv Memmingen ergänzten Bibliografie zur Memminger Stadt- und Heimatgeschichte . Jahrgänge 1912-1940 (Register) MGBl_Verzeichnis_1912-1940.pdf 3 MB Digitalisate 1912-1940 (1.-25. Jahrgang) MGBl_1912_1-4_OCR.pdf 6 MB MGBl_1913_1-11_OCR.pdf 20 MB MGBl_1914_1-8_OCR.pdf 16 MB MGBl_1920_1-7_OCR.pdf 18 MB MGBl_1921_2-5_OCR.pdf 11 MB MGBl_1922_1-6_OCR.pdf 10 MB MGBl_1923_1-5_OCR.pdf 15 MB MGBl_1924_1-4_OCR.pdf 12 MB MGBl_1925_1-4_OCR.pdf 12 MB MGBl_1926_1-5_OCR.pdf 14 MB MGBl_1927_2-6_OCR.pdf 14 MB MGBl_1928_1-4_OCR.pdf 11 MB MGBl_1929_1-4_OCR.pdf 11 MB MGBl_1930_1-5_OCR.pdf 11 MB MGBl_1931_1-2_OCR.pdf 4 MB MGBl_1932_1-3_OCR.pdf 7 MB MGBl_1933_1-3_OCR.pdf 11 MB MGBl_1935_1-5_OCR.pdf 15 MB MGBl_1936_1-6_OCR.pdf 13 MB MGBl_1937_1-4_OCR.pdf 8 MB MGBl_1938_1-1_OCR.pdf 3 MB MGBl_1939_1-1_OCR.pdf 4 MB MGBl_1940_1-1_OCR.pdf 2 MB Jahrgänge 1951-1960 Jahrgänge 1951-1960 (Register) MGBl-Register-1951-1960.pdf 1 MB Digitalisate 1951-1960 MGBl_1951_OCR.pdf 4 MB MGBl_1952-1953_OCR.pdf 9 MB MGBl_1954-1956_OCR.pdf 4 MB MGBl_1957_OCR.pdf 4 MB MGBl_1958_OCR.pdf 4 MB MGBl_1959_OCR.pdf 5 MB MGBl_1960_OCR.pdf 3 MB Jahrgänge 1961 ff. Ab 1961 wurden die Memminger Geschichtsblätter im Eigenverlag der Heimatpflege Memmingen in Form von Jahresheften in Broschürenform fortgeführt. Die Schriftleitung der ersten Jahre lag bei Walter Braun, Hilde Miedel (bis 1971) und Uli Braun (ab 1976), seit 2005 bei Christoph Engelhard. Die Aufsätze der ersten Jahrgänge von 1961 bis 1980 wurden von Konrad Foraita und Albert Hasengier in Inhaltsverzeichnissen mit Personen- Orts- und Sachregistern erschlossen. Die Titel aller Beiträge sind auch in der fortlaufend vom Stadtarchiv Memmingen ergänzten Bibliografie zur Memminger Stadt- und Heimatgeschichte erfasst. Jahrgänge 1961 ff. (Register) MGBl_Verzeichnis_ab_1961.pdf 39 KB MGBl-Register-1961-1965.pdf 1 MB MGBl-Register-1966-1970.pdf 2 MB MGBl-Register-1971-1975.pdf 2 MB MGBl-Register-1976-1980.pdf 3 MB
Willkommen in Memmingen Memmingen aus der Luft Memmingen ist eine offene und vielfältige Stadt, in der Menschen aus vielen verschiedenen Ländern zusammenleben. Hier erhalten Sie erste Informationen über das Leben in unserer Stadt. Wir freuen uns, dass Sie hier sind und wünschen Ihnen einen guten Start in Ihrem neuen Leben. Grußwort des Oberbürgermeisters Erste Schritte nach der Ankunft Wissenswertes über unsere Stadt Stadtplan welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
Flughafen & Allgäu Airport Shuttle Der Flughafen Memmingen liegt in Memmingerberg und ist ca. 6 km vom Memminger Stadtzentrum entfernt. Der Flughafen Memmingen ist barrierefrei. Es sind Behindertentoiletten und Aufzüge vorhanden. Flugplan: Flugziele und Saisonflugplan Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vom Memminger Bahnhof zum Flughafen Memmingen - und zurück Ab Memmingen kannst du den Flughafen ganz bequem mit dem Airport-City-Shuttle erreichen. Der Shuttle fährt alle 30 Minuten ab ca. 4:30 Uhr bis 23:30 Uhr. Er startet am Bahnhof in Memmingen und bringt dich in ca. 10 Minuten komfortabel zu deinem Flug – unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft du fliegst. Der Einzelfahrpreis beträgt 3,50 €. Weitere Informationen und den aktuellen Fahrplan findest du unter Memmingen Airport-City-Shuttle (mm-acs.de) Von München zum Flughafen Memmingen - und zurück Mit dem Allgäu Airport Express Zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Terminal verkehren mehrmals täglich die Busse des Allgäu Airport Expresses. Die Haltestelle befindet sich unmittelbar vor dem Terminal www.allgaeu-airport-express.de Mit dem Flibco-Bus Zusätzlich dazu gibt es ab dem 01.10.2026 auch den Flibco-Bus, der vom “Flughafen Memmingen” bis zum “Hauptbahnhof München (ZOB)” fährt: Route: Munich Hauptbahnhof (ZOB) → Memmingen Airport (FMM) Dauer: 1h 25 min, direkt Ticketkauf: nur online über ( flibco.com ) Anreise mit der Bahn Mit der Deutschen Bahn kannst du deine Anreise von deinem Wohnort bis zum Flughafen Memmingen einfach durchbuchen! Die Fahrt mit dem Memminger Airport-City-Shuttle ist bereits in deinem Bahnticket enthalten. Bitte wähle dafür über die Website der Deutschen Bahn die Fahrt von deinem Einstiegsbahnhof zum Zielort „Flughafen Memmingen“. Sleep & Fly Dein Flug startet bereits in den frühen Morgenstunden oder du landest spätabends? In Laufdistanz zum Flughafen befindet sich das Berger´s Airporthotel.
Stadt der Freiheitsrechte Informieren Memminger Freiheitspreis Würde und Freiheit für alle: Ein Preis für engagierte Persönlichkeiten Stadt Memmingen Memmingen war im Bauernkrieg 1525 ein Schauplatz der deutschen Freiheitsbewegung. Hier beschloss die Bauernschaft im März ihre Zwölf Artikel . Diese Forderungen gelten als die erste Niederschrift von Menschenrechten in Deutschland. Um an die historischen Ereignisse zu erinnern und die Idee der Zwölf Artikel lebendig zu halten, hat die Stadt Memmingen den „Memminger Freiheitspreis 1525“ ins Leben gerufen. Sie vergibt ihn seit 2005 an Personen, Organisationen oder Initiativen, die sich im Namen der Menschenwürde für Freiheit, Recht und Gerechtigkeit einsetzen. Die Preisträgerinnen und Preisträger streben danach, Machtmissbrauch zu verhindern und Benachteiligungen zu verbessern. Dies macht sie zu ermutigenden und inspirierenden Vorbildern in unserer Gesellschaft. Denn Macht und Freiheit müssen immer wieder neu verhandelt werden. Die Auszeichnung des „Memminger Freiheitspreises 1525“ besteht aus einer Urkunde, einem Gedenksiegel und einem Geldpreis in Höhe von 15.000 Euro. Hier finden Sie alle bisher ausgezeichneten Persönlichkeiten: Anerkannte Laudatoren und Jurymitglieder Das Auswahlgremium für den „Memminger Freiheitspreis 1525“ setzt sich aus verschiedenen Persönlichkeiten zusammen. Zusammen mit dem aktuellen Oberbürgermeister entscheiden erfahrene Personen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Politik und öffentliches Leben über die Vergabe des Memminger Freiheitspreises. Zu den Jurymitgliedern zählen bislang unter anderem die Evangelisch-lutherische Dekane Claudia und Christoph Schieder, die frühere Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan, der Landesbischof Christian Kopp, der Memminger Landtagsabgeordnete Herbert Müller, Bundesministerin a. D. Andrea Nahles, sowie der Historiker Prof. Dr. Bernd Roeck. Wie anerkannt der Memminger Freiheitspreis ist, zeigt sich auch daran, dass führende Menschen Deutschlands als Lobredner auf die Preisträger:innen auftreten. Darunter beispielsweise Bundespräsident (a.D.) Prof. Dr. Horst Köhler oder Dr. Wolfgang Thierse, damaliger Präsident des Deutschen Bundestags. Die Vergabe des Memminger Freiheitspreises hat sich zu einem Fest der ganzen Stadt entwickelt. Gruppen und Vereine aus Memmingen feiern diesen Tag. Auch internationale Gäste und Würdenträger schließen sich den Festivitäten an und ehren die Ausgezeichneten. Ganz im Sinne der freiheitlichen Gemeinschaft. Hintergrund: Lange Wertschätzung der „Zwölf Artikel“ in Memmingen Schon 1975, zum 450-jährigen Jubiläum der „Zwölf Artikel“, setzte die Stadt Memmingen dieses besondere historische Erbe hoch an und stellte seine Bedeutung für die Gegenwart heraus. Sie veranstaltete eine in der Stadt, der Region sowie in Ost- und Westdeutschland viel beachtete Tagung zum Geschehen im Jahr 1525. Den Festvortrag hielt der renommierte Historiker Prof. Dr. Peter Blickle. Er war ein ausgezeichneter Kenner des Bauernkriegs und der „Revolution des Gemeinen Mannes“ – wie er in seiner Forschung erstmals die historischen Ereignisse in einer positiven Wertschätzung charakterisierte. Mit seiner damaligen Analyse „Die Oberdeutschen Reichsstädte zwischen Reformation und Revolution“ machte er bereits bei der Memminger Gedenkfeier am 25. März 1975 darauf aufmerksam, wie wichtig der Bauernkrieg und andere Protestbewegungen der deutschen Geschichte für die politische Kultur unseres Landes waren und sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Stadtführungen in Memmingen Der Einfachheit halber wird im Folgenden von „der Stadtführer“ in der männlichen Form gesprochen. Selbstverständlich umfasst der Begriff auch Stadtführerinnen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich bevollmächtigten Aufsichtsperson an Stadtführungen teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der Führung bei der jeweiligen Begleitperson. 1. Rechtsgrundlage Die Stadt Memmingen, Tourismusamt (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), bietet Stadtführungen an („öffentliche Stadtführungen“). Vertragspartner eines solchen Dienstvertrags über eine Führung sind der Veranstalter und der Auftraggeber (im Folgenden „Gast“ genannt). Der Stadtführer ist nicht Vertragspartner; er wird für den Veranstalter tätig. 2. Datenschutz Separate Datenschutzerklärung. Siehe "Informationen zum Datenschutz" 3. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt a) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung in Textform der angefragten Stadtführung durch den Veranstalter zustande oder durch telefonische Bestätigung. b) Die geschuldete Leistung des Veranstalters ergibt sich aus der Bestätigung (Textform). Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. c) Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen. d) Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. 4. Vertragsdurchführung a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, beginnt die Führung dennoch pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Ein Minderungsanspruch besteht nicht. 5. Zahlung a) Die Preise von Führungsleistungen richten sich nach der Website bzw. der aktuellen Broschüre des Tourismusamts. Im Preis nicht enthalten sind gegebenenfalls anfallende Eintrittsgelder oder Parkgebühren. b) Das Führungshonorar ist vom Gast zu Beginn der Führung in bar an den Stadtführer zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Quittung ausgestellt werden. 6. Nichtteilnahme Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Veranstalter zu vertreten ist und obwohl der Veranstalter bzw. der für ihn tätige Stadtführer zur Leistung bereit ist, so bleibt der volle Honoraranspruch bestehen. 7. Haftung Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Stadtführung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass eine schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters für den Schaden (mit-)ursächlich war. 8. Absage durch den Veranstalter (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) Der Veranstalter behält sich vor, eine öffentliche Führung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit des Stadtführers oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe nicht möglich ist. In diesen Fällen erhält der Gast bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht. 9. Stornierung durch den Gast Der Gast kann eine bereits gebuchte öffentliche Führung wie folgt kostenfrei stornieren: bis 24 Stunden vor Führungsbeginn: kostenfreie Stornierung weniger als 24 Stunden vor Führungsbeginn oder Nicht-Erscheinen: 100 % des Führungspreises werden fällig Die Stornierung muss in Textform erfolgen (E-Mail ausreichend). 10. Einschränkungen beim Zugang zu Sehenswürdigkeiten Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die vereinbarte Startzeit gilt für den Beginn der Führung, garantiert jedoch keinen Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zu diesem Zeitpunkt. Der Veranstalter hat ebenfalls keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen oder öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (z. B. Gottesdienste, Sonderveranstaltungen). 11. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem gewollten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.
Schulen in Memmingen In Deutschland gibt es viele verschiedene Schulen. Das Schulsystem in Deutschland ist sehr komplex und unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Jede Schule bietet Informationsveranstaltungen an. Das neue Schuljahr beginnt für alle Schulen im September. Die wichtigsten Schulen werden Ihnen hier kurz vorgestellt: Grundschulen in Memmingen Als erstes besuchen alle Kinder ab 6 Jahren die Grundschule. In den Klassen 1-4 lernen sie Lesen und Schreiben sowie Grundkenntnisse in Mathematik. Je nach Notendurchschnitt und Empfehlung der Lehrkräfte im Übertrittszeugnis der vierten Klasse gehen die Kinder im Anschluss auf eine weiterführende Schule. Mittelschulen in Memmingen Die Mittelschule ist für Schüler gedacht, die nach dem Schulabschluss eine Lehre machen wollen. In dieser Schule soll auf das Berufsleben vorbereitet werden. Außer theoretischem Wissen werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten besonders gefördert. Die Mittelschule dauert 5 Jahre. Nach Bestehen der Abschlussprüfung hat man den qualifizierenden Mittelschulabschluss (auch Quali genannt) erreicht. Realschulen in Memmingen Die zweite Art einer weitführenden Schule ist die Realschule. Hier kann man als Schüler oder Schülerin zum Beispiel eine zweite Fremdsprache lernen. Es wird mehr selbstständiges Lernen erwartet als in der Mittelschule und man erhält eine erweiterte Allgemeinbildung. Im Vergleich zum Gymnasium werden die Schüler und Schülerinnen einer Realschule berufsbezogener ausgebildet. Das Abschlusszeugnis der Realschule (bezeichnet als „Realschulabschluss“) bietet im Allgemeinen die Grundlage für gehobene Berufe aller Art. Gymnasien in Memmingen Das Gymnasium dauert 9 Jahre und wird mit einer Abschlussprüfung, der allgemeinen Hochschulreife (auch „Abitur“ genannt) abgeschlossen. Im Vergleich zu einer Real- und Mittelschule wird von den Schülern und Schülerinnen mehr Eigenverantwortung erwartet, und nicht hauptsächlich auf das Berufsleben vorbereitet sondern vor allem auf ein Studium. Deutschklassen Die Deutschklasse ist eine Klasse für Kinder und Jugendliche, die neu in Deutschland sind und nicht genug Deutsch sprechen, um dem Unterricht in einer Regelklasse folgen zu können. Die Klassen sollen nach einer Phase des intensiven Spracherwerbs den Übergang in eine Regelklasse ermöglichen. In Deutschklassen sind ausländische Schüler und Schülerinnen verschiedener Nationalitäten zusammengefasst. Der Erwerb der deutschen Sprache steht im Vordergrund. Alle schulpflichtigen Kinder, die für den Besuch einer Deutschklasse in Frage kommen, müssen bei der Sprengelschule angemeldet werden. Berufsschulen in Memmingen Wenn Sie zwischen 16 und 21 Jahre alt sind, müssen Sie an die Berufsschule gehen ( Berufsschulpflicht ). Das gilt für Geflüchtete und Neuzugewanderte aus EU-Staaten genauso wie für Deutsche. An der Berufsschule lernen Sie zunächst in Berufsintegrationsklassen (BIK) Deutsch. Dort bekommen Sie weitere Bildungsangebote und Unterstützung bei der Berufsorientierung. Wenn Sie eine duale Ausbildung machen, besuchen Sie in diesem Rahmen ebenfalls die Berufsschule. Bitte melden Sie sich bei der Staatlichen Berufsschule persönlich an, wenn Sie oder Ihre Kinder in Memmingen wohnen und zwischen 16 und 21 Jahre alt sind. FOS/BOS - Fachoberschule/Berufsoberschule Memmingen Schüler und Schülerinnen, die bereits einen anerkannten Schulabschluss haben, können in der Vorklasse auch ihren Schulabschluss wiederholen, um den Schnitt zu verbessern. Denn als Voraussetzung für die Aufnahme in der Regelklasse der FOS/BOS gilt der Notendurchschnitt 3,5. Förderschulen in Memmingen Kinder, die im Unterricht an allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können, können an Förderschulen individuell unterstützt und betreut werden. Die Klassengröße in Förderschulen ist kleiner. welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuelle Gruppenführungen in Memmingen Der Einfachheit halber wird im Folgenden von „der Stadtführer“ in der männlichen Version gesprochen. Selbstverständlich umfasst der Begriff aber auch die Stadtführerinnen. 1. Rechtsgrundlage Die Stadt Memmingen, Tourismusamt (im Folgenden „Vermittler“ genannt) organisiert für Interessierte Stadtführungen („individuelle Stadtführungen“). Dabei ist der Vermittler ausschließlich vermittelnd tätig. Vertragspartner eines solchen Dienstvertrags über eine Führung sind der Auftraggeber (im Folgenden „Gast“ genannt) einerseits und der Stadtführer andererseits. Für die Vertragsbeziehungen zwischen diesen beiden Parteien gelten die folgenden Bestimmungen. 2. Datenschutz Separate Datenschutzerklärung. Siehe "Informationen zum Datenschutz" 3. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt a) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung in Textform der angefragten Stadtführung durch den Vermittler als Vertreter des Stadtführers zustande. Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam vereinbart, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart sind. b) Die Auftragsbestätigung enthält die Kontaktdaten des Stadtführers, insbesondere Anschrift und Mobilnummer. c) Die geschuldete Leistung des Stadtführers geht aus der Bestätigung (Textform) hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich vereinbarten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform mit dem Stadtführer oder im Rahmen der Geschäftszeiten mit dem Vermittler als dessen Vertreter. d) Ist die Auftragsbestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhaltes des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von fünf Werktagen in Textform zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Stadtführung weniger als fünf Werktage, so muss der Widerspruch unverzüglich erfolgen. e) Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Vermittler und/oder dem Stadtführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht berühren. f) Die Auswahl des Stadtführers obliegt dem Vermittler. Wünsche des Gastes werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. g) Für eine Gruppe liegt die maximale Anzahl bei 20 Personen. Bei größeren Gruppen muss eine weitere Stadtführung gebucht werden. Der Gast verpflichtet sich, den Vermittler bei Auftragserteilung über die Anzahl der Personen der Gruppe möglichst genau zu unterrichten und spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Führungstermin mitzuteilen, wenn die maximale Gruppengröße entgegen der Angabe bei Auftragserteilung überschritten wird. Der Vermittler versucht in diesen Fällen, einen weiteren Stadtführer zu vermitteln. h) Die Angabe zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. 4. Vertragsdurchführung a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so hat er die Pflicht, dem Stadtführer diese Verspätung so früh wie möglich mitzuteilen. b) Trifft der Gast verspätet ein, so vereinbaren Stadtführer und Gast, ⦁ ob die Führung gekürzt oder ⦁ ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Wenn es für den Stadtführer (zeitlich) möglich ist, kann die Führung trotz Verspätung über die gesamte vereinbarte Dauer durchgeführt werden. c) Der Stadtführer ist verpflichtet am vereinbarten Treffpunkt, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Stadtführung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Wartezeit ist der Stadtführer nicht mehr verpflichtet, die Stadtführung durchzuführen; er hat dennoch Anspruch auf das volle Honorar. d) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber dem Stadtführer sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Stadtführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. 5. Preise a) Die Preise von Führungsleistungen richten sich nach der Website bzw. der aktuellen Broschüre des Tourismusamts. Im Preis nicht enthalten sind evtl. anfallende Eintrittsgelder und/oder Parkgebühren. b) Das Führungshonorar ist vom Gast am Anfang der Führung in bar an den Stadtführer zu bezahlen. Auf Wunsch kann dabei eine Quittung ausgestellt werden. c) In Einzelfällen kann das Führungshonorar auch per Überweisung nach Rechnungstellung vorab überwiesen werden. d) Sollten die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Gast nicht eingehalten werden, ist der Stadtführer berechtigt, vor Beginn der Stadtführung vom Dienstvertrag zurückzutreten. e) Bei gebuchten Stadtführungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. (Heiligabend) oder 31.12. (Silvester) fällt ein Zuschlag von 20,- € an. f) In der Regel unterliegen die Stadtführer nicht der Mehrwertsteuerpflicht. 6. Kündigung und Rücktritt a) Nimmt der Gast ohne Rücktritt bzw. Kündigung die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Stadtführer oder dem Vermittler zu vertreten ist und obwohl der Stadtführer zur Leistung bereit ist, so bleibt der volle Honoraranspruch bestehen. Dies gilt insbesondere bei Nicht- bzw. verspätetem Erscheinen ohne vorherige Stornierung. b) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten („stornieren“). Stornierungen sind dem Stadtführer oder im Rahmen der Geschäftszeiten dem Vermittler als dessen Vertreter in Textform mitzuteilen. c) Der Gast kann Führungsaufträge bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. d) Später eingehende Stornierungen werden mit 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. e) Etwaige gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt. f) Im Falle einer Absage der Führung wegen höherer Gewalt von Seiten des Stadtführers oder durch den Vermittler als dessen Vertreter bestehen keine Schadenersatzpflichten gegen den Vermittler oder den Stadtführer. 7. Haftung a) Eine Haftung des Stadtführers für Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Stadtführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen und Unterlassungen von Dritten, deren Leistungen im Rahmen der Stadtführung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Stadtführers (mit-)ursächlich war. b) Aufgrund der ausschließlich vermittelnden Tätigkeit des Vermittlers haftet dieser nicht für Leistungen und Schäden im Zusammenhang mit einer vermittelten Stadtführung. Eine eventuelle Haftung des Vermittlers aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. 8. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dem gewollten Sinn und Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.