rigkeit 35 Wahlamt 36 Ausländeramt 37 Straßenverkehrsamt und KVÜ 37 Führerscheinstelle 37 KFZ-Zulassungsstelle 37 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 37 Straßenverkehrsangelegenheiten 38 Gesundheitsamt
Sie weitere Informationen und Unterlagen über: Ansprechpartner Rechtstexte Meldebögen Anträge auf Zulassung, Registrierung Futtermittelbetriebsregister u.v.m. Seit dem 1. Januar 2006 gilt für die Mitgliedsstaaten
Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen
dass das Reiten wie auch das Radfahren im Wald nur auf Straßen und geeigneten (befestigten) Wegen zulässig ist. Insbesondere die Trimmpfadstrecke und sonstige schmale Fußwege sind weder für das Reiten noch
verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Fahrbahn, verbreiteten Gehwegen und einer maximal zulässigen Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge von 20 Kilometer pro Stunde umgebaut. Vor den zuständigen S
ne ausweisen. Dort ist das Parken für Jedermann mit ausgelegter Parkscheibe bis zu zehn Stunden zulässig. Anwohner, die zeitlich unbegrenzt parken möchten, können gegen eine Gebühr von 30 Euro/Jahr eine
allerdings Ausnahmemöglichkeiten. Lebensmittelunternehmer, die gemäß der VO(EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen, wird eine Ausnahme von der Benennung durch die Allgemeinverfügung gewährt, wenn sie frisches
ng (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverz
Osten eine großflächige Haltverbotszone auszuweisen, wo Parken mit Parkscheibe bis zu zehn Stunden zulässig ist. Anwohner können gegen eine Gebühr von 30 Euro/Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Haltverbotszone
ng (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht