Freizeit, Kultur und Sport Kultur: Barrierefreie Veranstaltungsräume Stadthalle: Barrierefreie Stellplätze in der Tiefgarage, Aufzug, barrierefreies WC und Hörschleife für Menschen mit Höreinschränkungen sind vorhanden. Antoniersaal: Stufenloser Zugang, barrierefreies WC im Antonierhof vorhanden. Kopfsteinpflaster im Hof. Kreuzherrensaal: Stufenloser Zugang, Hebebühne und barrierefreies WC vorhanden. Strigel-Museum: Am Eingang zum Antonierhof bitte läuten, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können über die Bücherei in Begleitung eines Mitarbeiters mit Aufzug in das Museum gelangen. Barrierefreies WC im Antonierhof vorhanden. Krypta St. Josefs-Kirche: Rampe, elektrischer Türöffner, barrierefreies WC vorhanden. Mewo-Kunsthalle: Nach Anmeldung über Sprechanlage neben dem Haupteingang wird der Seiteneingang geöffnet. Barrierefreies WC und Aufzug vorhanden. Landestheater Schwaben Memmingen: Stufenlos erreichbar, 2 barrierefreie Stellplätze in der Tiefgarage, Aufzug, barrierefreies WC. Alle Ebenen sind mit dem Aufzug erreichbar. Hörschleife für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist vorhanden (bitte bei Kauf der Karten mitteilen, dass eine Hörschleife benötigt wird). Zugehöriges Restaurant/Bar ist barrierefrei erreichbar. Sport: Rampe ans Wasser für Angler im Rollstuhl am Pfaffenwinkelweiher Hallenbad: Stufenloser Eingang, Behindertenumkleidekabine, Behinderten-WC und Einstiegshilfe am Becken vorhanden. Pfaffenwinkelweiher: Angelmöglichkeit (nur für Inhaber eines gültigen Fischereischeines), Rampe zum Wasser vorhanden.
Barrierefrei Parken Bahnhofsplatz Hallhof Herrenstraße Hinter dem Klösterle Marktplatz (Zufahrt über Ulmer Straße) Martin-Luther-Platz Parkhaus Krautstraße Parkhaus Schwesterstraße Parkhaus Steinbogenstraße Pfluggasse Rabenstraße Schlossergasse/Ecke Krautstraße Schrannenplatz Schwesterstraße Tiefgarage an der Stadthalle Vordere Gerbergasse Westertorplatz Eine Übersichtskarte mit markierten (auch barrierefreien) Parkmöglichkeiten finden sie hier INFO: Inhaber des blauen EU-Parkausweises haben die Berechtigung in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehenden Verkehr dadurch nicht behindert wird.