vom Jugendamt werden von den entsprechenden Ämtern Rückforderungsbescheide erlassen, die von der Stadtkasse einzuziehen sind.
Amtshilfeersuchen (Kassen- und Rechnungsgeschäfte für andere Behörden) beachten Sie bitte, dass die Stadtkasse Memmingen zuständigkeitshalber nur dann Amtshilfe leisten kann, wenn die betroffene Person ihren
Die Stadtkasse stellt bei Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Bescheinigungen über Sachspenden an städtische Einrichtungen werden vom jeweiligen
Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Miete etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Liegenschaftsamt.
Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Miete etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Liegenschaftsamt.
gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der KiTa-Gebühren und -Beiträge ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.
Festsetzung und Berechnung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt.
zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung des Verwarn-/ Bußgeldes ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweils zuständige Fachamt. Für
Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Steuern etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt.