(außer Bundesfreiwilligendienst)
Alle Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und EWR-Staaten, Stand 31.12.2020, benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Diesen Staatsangehörigen ist der Arbeitsmarktzugang gewährt. Dies betrifft ebenfalls Staatsangehörige der Schweiz. Drittstaatsangehörige (keine EU- und EWR-Staatsangehörige) sind grundsätzlich arbeitsgenehmigungspflichtig. Die Arbeitsgenehmigung muss dem deutschen Aufenthaltstitel zu entnehmen sein. Sollten Drittstaatsangehörige eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen wollen, zum Beispiel als Au-Pair, Hilfskraft, Fachkraft, Arzt und vieles mehr, müssen diese eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Bei Interesse an einer Arbeitsgenehmigung muss eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe Formulare) beim Ausländeramt abgegeben werden. Das Ausländeramt entscheidet unter Beteiligung der Agentur für Arbeit und ggf. weiteren öffentlichen Stellen über die Genehmigung der Beschäftigung/Erwerbstätigkeit in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular vollständig und leserlich ausgefüllt vorgelegt werden muss, andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Es ist hier mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen zu rechnen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Ausländeramt. Auch hilft Ihnen die Arbeitsagentur gerne telefonisch unter folgenden Nummern weiter: Hotline Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 / Hotline Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 Weiterführende Informationen: www.Arbeitsagentur.de www.anerkennung-in-deutschland.de www.kmk.org/zab www.migranet.org www.netzwerk-iq.de
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dazugehört. Egal wie er aussieht, welche Sprache er spricht, oder ob er eine Behinderung hat. Seit 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet die UN Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In diesem Vertrag steht, dass jeder Mensch überall dabei sein können muss. Am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit. Mit einem Stadtratsbeschluss hat die Stadt Memmingen 2013 beschlossen, einen Aktionsplan INKLUSION zu erstellen, mit den Themenfeldern: Wohnen Arbeit Freizeit Mobilität Bewusstseinsbildung Die Fachstelle für Inklusion kümmert sich um die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Aktionsplans in Memmingen. Sie ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, Angehörigen, Einrichtungen und Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Leichte Sprache Inklusions-Fachstelle Inklusion ist ein Fremd-Wort. Inklusion heißt: Alle Menschen gehören dazu. Und alle Menschen haben die gleichen Rechte. Und allen Menschen soll es gut gehen. Deutschland hat eine Vereinbarung mit anderen Ländern gemacht. Die Vereinbarung heißt: UN Behinderten-Rechts-Konvention. Die Vereinbarung ist gut für Menschen mit Behinderung. Die Vereinbarung sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle Menschen. Und Menschen mit Behinderung haben die gleichen Chancen wie alle Menschen. Und niemand darf Menschen mit Behinderung schlechter behandeln. Die Stadt Memmingen hat eine Fach-Stelle Inklusion . Die Mitarbeiter der Fach-Stelle helfen. Und sie beraten die Bürger und Bürgerinnen . Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung . Oder Verwandte von Menschen mit Behinderung. Oder Mitarbeiter , die mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Die Fach-Stelle berät zum Thema : Wohnen Arbeit Freizeit Mobilität Damit ist gemeint: wie kommt jemand an einen anderen Ort Bewusstseins-Bildung Bewusstseins-Bildung bedeutet: der Umgang mit dem Thema Behinderung.