daran zu beteiligen, sie außerhalb geschlossener Räume stattfinden soll (unerheblich ist, ob an einem festen Ort oder in Form einer sich von Ort A nach Ort B fortbewegenden Versammlung), und zwei oder mehr [...] oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte etc.. Für sogenannte öffentliche Vergnügungen gelten andere Bestimmungen. Auch Ar
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Miete etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Miete etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der KiTa-Gebühren und -Beiträge ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung ist nicht Aufgabe der Stadtkasse
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung des Verwarn-/ Bußgeldes ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie
Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Steuern etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen
Empfänge im Rathaus zeichnet sich das Büro des Oberbürgermeisters verantwortlich. Nicht nur zu den Heimatfesten, sondern auch wenn hochrangige Besuche oder Tagungen in der Stadt sind, richtet die Stadt Empfänge
Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) stellen bauliche Anlagen dar (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO), welche grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen (Art. 55 Abs. 1 BayBO), sofern sie
Beistandschaft ist ein Serviceangebot des Stadtjugendamtes. Der Beistand unterstützt Sie bei der Feststellung der Vaterschaft Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes Eine Beistandschaft können