bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte errichten oder betreiben, ein unverwahrtes Feuer (gilt auch für Grill) [...] Ausnahme des Waldbesitzers, dem eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt ist, niemand im Wald oder bis 100 m Entfernung ein offenes Feuer oder einen Grill anzünden darf. Art. 17 Abs. 1 u. 3 Waldgesetz für Bayern
Unterrichtungsnachweis (IHK) Sozialkonzept Aufstellerlaubnis: 100 bis 2000 € Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts: 30 bis 100 € Führungszeugnis für Behörden Gewerbezentralregisterauszug
Überführung des Schädigers bzw. Unfallverursachers (bei Unfallflucht) führt, wird eine Belohnung von 100 ? ausgelobt.
http://www.memmingen.de/wunschkennzeichen.html Online Reservierung möglich für die Kombinationen: MM - A 100 bis Z 9999 AA 10 bis ZZ 9999 Bei weiteren Kennzeichenwünschen setzen Sie sich telefonisch oder per
nis eines Anhängers Eine Herstellerbescheinigung bzw. Datenbestätigung Eventuell Bestätigung über 100 km/h – Genehmigung
Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen
Neuerteilung unbefristete Reisegewerbekarte 250,00 € Neuerteilung einer befristeten Reisegewerbekarte 100,00 € für das erste Jahr und 60,00 € für jedes weitere Jahr Erweiterung oder Änderung der Reisegewerbekarte
für die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (§ 11 GastG). Gaststättenerlaubnis: 100 bis 6.000 EUR Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Gaststättenerlaubnis: 50 bis 600 EUR vorläufige
bestimmt ist. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes (in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr) sind außerdem folgende Aktivitäten verboten: alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in [...] Bettags ist wie folgt geregelt: Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen verboten, soweit diese
Montag von 10.00 – 11.00 Uhr