11.06.2026: Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, liebe KiTa-Mitarbeitende, am Mittwoch 17.06.2026 tagt um 16.30 Uhr der Jugendhilfeausschuss im Rathaus u.a. zu Themen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Amt für Jugend- und Familie und das Amt für Kindertageseinrichtungen stellen dem neuen Jugendhilfeausschuss ihre Arbeit und geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aufgaben. Unter Sonstiges wird das KiTa-Amt auch über die geplanten Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes allgemein informieren. Über den Link https://ris.memmingen.de/bi/info.asp sind alle Unterlagen dazu abrufbar. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen dazu haben, oder besuchen Sie bei Interesse die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
24.11.2022: Inklusives Wohnen – also Menschen mit UND ohne Behinderung leben in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften – ist laut Holger Kiesel, dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Be lange von Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Voraus setzung für eine inklusive Gesellschaft, die es in Bayern noch besser zu verwirklichen und zu stärken gilt. Aus diesem Grund gibt es nun das ge meinsame Projekt mit dem Verein WOHN:SINN und der Aktion Mensch „In klusives Wohnen in Bayern stärken“. Vorrangiges Ziel ist es, ein stabiles Netzwerk aufzubauen und in sechs Arbeitsgruppen Handlungsempfehlun gen für Entscheidungsträger zu erarbeiten. Mehr dazu in der Pressemitteilung im beigefügten PDF untenstehend.
23.04.2020: Liebe Mitglieder unserer Elternbeiräte, liebe Eltern der kommunalen KiTas, derzeit ist die Arbeit in den KiTas und dem KiTa-Amt durch die Corona-Pandemie - wie Sie wissen - stark eingeschränkt. Auch die Elternbeiräte können Ihre Tätigkeit nicht wie gewohnt ausüben. Deshalb informieren wir Sie laufend über unsere Internetseite. Die wichtigsten Entwicklungen haben wir in einem Anschreiben an die Vorsitzenden der Elternbeiräte zusammengefasst. Dieses Anschreiben, das heute auch an die Vorsitzenden zur Post geht, finden Sie in der Anlage. Gerne können auch Sie sich als Eltern direkt mit Ihren Fragen an uns wenden: kita@memmingen.de Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
30.01.2020: Am 28.01.2020 übergibt Fachberaterin Alexandra Gaisser ein mit den Sprachfachkräften und Sprachförderkräften erstelltes Konzept für die Memminger Sprachkitas. Erhalten haben das Konzept die Leiterinnen der Einrichtungen und der Referatsleiter Herr Haldenmayr, der Leiter des Personalamtes Herr Götzeler, der KiTa-Amtsleiter Herr Hölzle und der Fachberater Herr Geyer. Entstanden ist es im Arbeitskreis Sprache, der im Rahmen des Bundesprogramms Sprachkitas die Memminger Sprachkitas miteinander vernetzt. Im Konzept werden die Themenschwerpunkte des Programms beschrieben und wie die Sprachbildung in den Sprachkitas umgesetzt wird. Die Sprachkitas sind die Kita Amendingen, Fröbelkindergarten, KiTa Im Mitteresch, KiTa Wartburgweg, KiTa Westermannstraße. Amt für Kindertageseinrichtungen
19.11.2025: Das Druckwerk informiert insbesondere Jugendliche über wichtige Telefonnummern bei unterschiedlichen Notlagen oder Krisen. Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Memmingen und dem Arbeitskreis Jugendliche. Die Plakate können im Gleichstellungsbüro im Rathaus, Marktplatz 1 abgeholt oder angefordert werden. Ebenso liegen sie im Eingangsbereich des Welfenhauses, Schlossergasse 1 zu folgenden Öffnungszeiten zur Abholung bereit: Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Donnerstag 15 - 17 Uhr. Kontakt: Gleichstellungsbüro, Rathaus, Marktplatz 1, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850 2464 oder per Mail: gleichstellungsbeauftragte@memmingen.de.
17.02.2025: Liebe KiTa-Mitarbeitende, wir sind nun schon in der zweiten Hälfte des KiTa-Jahres 2024/2025 angelangt. Das geht in unserer KiTa-Arbeit doch immer wieder recht schnell. Die Halbzeit ist aber meist auch eine recht gute Gelegenheit, kurz anzuhalten und zu überlegen, was man noch so alles vorhat und inhaltlich gerade ansteht. Und vielleicht findet man jetzt noch die Lücke im Kalender, um sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen fachlich und persönlich auszutauschen. Wir würden uns freuen, wenn wir für Sie mit unserer KiTa-Akademie genau dafür hier in Memmingen gute Gelegenheiten bieten. Laden Sie gerne auch Interessierte aus anderen KiTas und Bereichen ein! Amt für Kindertageseinrichtungen
16.01.2020: Der Behindertenbeirat veranstaltete 2019, wie jedes Jahr, einen Aktionsstand in der Memminger Fußgängerzone. Diesmal zum Thema „Jeder Mensch braucht ein passendes Zuhause“. Um Aufmerksamkeit zu erregen, wurde ein komplettes Badezimmer in der Fußgängerzone aufgebaut. Die Fa. Elements Badausstellung / Gienger hatte hierfür sofort ihre Unterstützung zugesagt und die notwendigen Ausstattungsgegenstände wie Badewanne und WC zur Verfügung gestellt. Dafür bekamen sie nun nachträglich die Auszeichnung des Behindertenbeirates "an Menschen mit Behinderung gedacht". Bereits bei der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen im November zeichneten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Leiter der Stadtbibliothek für das Projekt "Bücher in einfacher Sprache" aus.
16.12.2020: Liebe Eltern und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas, der Freistaat Bayern hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen sind (s.a. Newsletter in der Anlage). Die KiTas und Tagespflegestellen bieten jedoch außerhalb der jeweiligen Weihnachtsferien eine Notbetreuung an. Anspruch auf Notbetreuung haben: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Anders als im Frühjahr wird vom Freistaat Bayern diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den konkreten Bedarf der Eltern abgestellt. Die Eltern werden deshalb aufgefordert, Kinderbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden vom Freistaat Bayern weiter gebeten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Eine formlose Bestätigung der Eltern (s. Anlage) kann von den KiTas im Zweifel gefordert werden. Grundsätzlich vertrauen wir aber auf die Angaben der Eltern und darauf, dass sie sehr verantwortungsvoll von ihrem Anspruch auf Notbetreuung Gebrauch machen. Wichtig ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Beachten Sie auch die allgemeinen Einschränkungen, die ab 16.12.2020 für ganz Bayern gelten (s. Link). Wir bitten alle besonders darauf zu achten, dass Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist! Achten wir in diesen Tagen besonders aufeinander und helfen wir zusammen, gemeinsam unsere Familien, unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere KiTas zu schützen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 15.12.2020: Link zu den allgemeinen Einschränkungen für Bayern Aktualisierung 16.12.2020: Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Notbetreuung
08.05.2020: Liebe Eltern, der Freistaat Bayern hat verfügt, dass die KiTas und Tagespflegestellen erweitert öffnen dürfen. ab Montag 11. Mai 2020 Notbetreuung für: Berufstätige Alleinerziehende. Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann. Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist. Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden. Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen. Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten. ab Montag 25. Mai 2020 zusätzlich Notbetreuung für: Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen. Kinder in der Großtagespflege (bis zu 10 Kinder). Kinder in Waldkindergärten und anderen nicht gebäudegebundenen Kindertageseinrichtungen. Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern. Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können. Bitte beachten Sie auch die neuen Formulare, die Sie als Eltern ausfüllen müssen. Die KiTa-Gruppen werden nun wieder etwas größer werden. Wir bemühen uns trotzdem weiterhin, möglichst konstante Gruppen zu bilden. Je nach KiTa-Größe und Personal kann deshalb derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien anbieten können. Gleichzeitig wollen unsere KiTas Ihren Kindern eine gute pädagogische Betreuung ermöglichen. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass es derzeit vom KiTa-Amt auch möglich ist, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 10.05. 18 Uhr: Neue Formulare, Link zur Verfügung des Freistaates Bayern und Erweiterung und Präszisierung bestimmter Anspruchsgruppen
04.09.2026: Ob Cyberangriff, Stromausfall oder ein plötzlicher Zustrom vieler Verletzter nach einer Großschadenslage: Krankenhäuser müssen zu jeder Zeit voll funktionsfähig sein. Das Klinikum Memmingen hat jetzt die Bestätigung, dass es auch im Katastrophenfall bestens gerüstet ist. Denn als eine von wenigen Kliniken in Deutschland und als erste Klinik in der Region wurde das Haus nach den strengen Richtlinien der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung, kurz DAKEP, erfolgreich zertifiziert. „Auf außergewöhnliche Notfallsituationen wie IT-Angriffe, Amoklagen, Großbrände, Pandemien oder Unfälle mit Gefahrenstoffen muss sich ein Krankenhaus aktiv vorbereiten“, erklärt Dr. Rupert Grashey, Chefarzt der Stabsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin am Klinikum Memmingen. „Dass unsere Notfallpläne nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch im Ernstfall sofort greifen, hat jetzt die anspruchsvolle Zertifizierung unseres Krisenmanagements bewiesen.“ Während einer intensiven Prüfung vor Ort nahmen spezielle Visitatoren den Krankenhausalarm- und Einsatzplan des Klinikums unter die Lupe. Dabei wurden nicht nur Pläne gelesen, sondern auch die Abläufe in der Praxis genau überprüft. „Weiß jeder Mitarbeitende im Ernstfall sofort, was er tun muss? Existieren die für den Katastrophenfall notwendigen Räumlichkeiten, Gerätschaften und Alarmierungssysteme? Läuft die Rettungskette stabil?“, zählt Chefarzt Grashey einige wichtige Punkte auf. Dabei nahmen die Prüfer unter anderem die vereinbarten Absprachen mit Rettungsdiensten und Feuerwehr unter die Lupe, die Bevorratung des Klinikums mit Schutzausrüstung und Medikamenten sowie die Pläne für die Aktivierung von Isolationsbereichen für kontaminierte oder infektiöse Patienten. „Ein wichtiger Punkt, der kontrolliert wurde, sind auch unsere Notfallkonzepte zur Sicherstellung der Energie-, Lebensmittel- und Gasversorgung, die bei bestimmten Ausfallszenarien greifen müssen, um den Klinikbetrieb aufrechtzuerhalten“, so Grashey. Das Ergebnis der Prüfung: Das Krisen- und Katastrophenschutzmanagement des Klinikums ist professionell aufgestellt, praktisch erprobt und auf dem neuesten Stand. „Auf diese Strukturen können sich die Menschen in unserer Region verlassen“, erklärt Dr. Rupert Grashey und ergänzt noch: „Ein Alarmplan darf allerdings kein statisches Dokument sein, das in irgendeinem Ordner abgelegt wird. Er muss sich durch das Feedback aus realen Sonderlagen und Übungen stetig verändern. Der externe Blick durch die Auditoren hilft uns, uns ständig weiterzuentwickeln.“ Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung gehört das Klinikum Memmingen zu den Vorreitern in Sachen Katastrophenschutz und Krisenmanagement in Deutschland. Das DAKEP-Zertifikat der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung wird in enger Zusammenarbeit mit der Qualitätsgesellschaft Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, kurz KTQ, vergeben. Zertifizierte Krankenhäuser in Deutschland: https://www.ktq.de/germany/zertifizierte?org_type=&free=&image_filter%5B%5D=dakep