16.07.2019: 18 pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aus dem Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen haben erfolgreich die Krippenqualifikation abgeschlossen. Diese Fortbildung boten der Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen erstmals an. Sie umfasste 140 Unterrichtseinheiten und beinhaltete Informationen und praktische Ideen für die Arbeit mit Unterdreijährigen. Dieser Bereich werde in der Erzieherausbildung und Kinderpflegeausbildung nur gestreift, sagt Fachberaterin Manja Sailer vom Kreisjugendamt. Deshalb soll diese Fortbildung nun regelmäßig angeboten werden. Vielen Dank allen Beteiligten und den Teilnehmern Glückwunsch für die bestandene Prüfung!
24.11.2023: ... wie Medienarbeit in den KiTas aussehen kann: Schau unseren neuen Film dazu an: Unser Team aus der integrativen Hort-Gruppe I+ hat zum 25jährigen Jubiläum des Hortes Wartburgweg einen Film gedreht. Die Hortkinder interviewten den Oberbürgermeister und Kolleginnen und Kollegen aus den KiTa-Teams, machten die Aufnahmen, den Ton und führten Regie. Erfahre, was den Hort ausmacht, und sieh selbst, wie die Arbeit mit Kindern in KiTas richtig Freude macht und wie vielfältig sie sein kann. Tolles Projekt! Euer Amt für Kindertageseinrichtungen
26.01.2021: Sie arbeiten in einer KiTa und lieben Ihren Beruf? Es ist Ihr Traumjob? Erzählen Sie allen anderen, warum es sich lohnt, Herzwerker zu werden und machen Sie mit beim Herzwerker-Preis: Drehen Sie ein Video und sagen Sie, was Sie an Ihrem Beruf begeistert. Das Sozialministerium freut sich auf Ihre Bewerbung. Weiter Infos unter herzwerkerpreis.de . Für die kommunal verwalteten KiTas stocken wir diesen Wettbewerb noch um eine mm-KiTa-Challenge auf: Weitere Infos in der Anlage. Wir würden uns freuen, wenn Sie mitmachen! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
16.10.2020: Auch in den Kindertageeinrichtungen der Region sind Fachkräfte knapp. Um hier für Nachwuchs zu sorgen, wollen Landrat Alex Eder zusammen und Oberbürgermeister Manfred Schilder an der Außenstelle der Staatlichen Berufsschule Mindelheim in Memmingen (Augsburger Straße) eine Fachakademie für Sozialpädagogik errichten. „Schüler, die bislang nach der Ausbildung zum Kinderpfleger aufhören mussten, könnten dann am bisherigen Standort draufsatteln und eine Ausbildung zum Erzieher machen“, sagte Eder im Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Unterallgäuer Kreistags. Die Ausschussmitglieder gaben einstimmig grünes Licht für die Beantragung der Akademie, die zum Schuljahr 2021/2022 starten soll. An der Außenstelle der Staatlichen Berufsschule Mindelheim in Memmingen kann man derzeit eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger absolvieren. Der nächsthöhere Abschluss wäre der zur Erzieherin/zum Erzieher. Diese Ausbildung ist derzeit allerdings nur in Kaufbeuren, Kempten oder Krumbach möglich. Dabei sind laut Eder an der Berufsschule in Memmingen geeignete Räumlichkeiten vorhanden. „Es gibt einen Seitenflügel, der bei der Sanierung 2012 nicht mitsaniert wurde, weil er nicht gebraucht wurde.“ Baue man diesen nun um, könne man dort die Fachakademie unterbringen und Erzieher ausbilden. Eder riet dem Ausschuss, die Chance zu ergreifen und damit für Nachwuchs in einem stark nachgefragten Beruf zu sorgen. Man schaffe mit der Akademie keine Konkurrenz zu anderen Schulen und hebe „ein Potenzial, das momentan einfach verpufft“. Es gebe viele Kinderpfleger-Schülerinnen und -Schüler, die Interesse an der Ausbildung hätten, wenn sie in Memmingen bleiben könnten und nicht in andere Städte fahren müssten. „Die Berufsausbildung zum Erzieher und zur Erzieherin ist dann deutlich einfacher zugänglich. Lange Fahrtzeiten fallen weg", betont Oberbürgermeister Schilder. "Eine Fachakademie für Sozialpädagogik ist ein großer Gewinn für den Bildungsstandort. Landkreis und Stadt arbeiten hier Hand in Hand.“ Die Ausschussmitglieder waren von dem Vorschlag überzeugt und ermächtigten den Landrat, zusammen mit Oberbürgermeister Schilder die Errichtung der Fachakademie beim Kultusministerium zu beantragen. Geplant ist, dass der Landkreis Sachaufwandsträger für die Schule bleibt und auch die Sanierung des Seitenflügels für rund 250.000 Euro übernimmt. Als Ausgleich dafür würde die Stadt Memmingen sogenannte Gastschulbeiträge für ihre Schüler an den Landkreis zahlen. Die endgültige Entscheidung über die neue Fachakademie liegt beim Kultusministerium, das die Schule bei einem ersten Anlauf im Jahr 2014 abgelehnt hat. Da in Kaufbeuren eine Fachakademie für Sozialpädagogik eröffnet worden war, sah das Ministerium keinen Bedarf für einen zweiten neuen Standort. Inzwischen hat sich die Nachfrage nach Erziehern jedoch verändert. Unter anderem durch die gestiegenen Geburtenzahlen und den Ausbau der Betreuungsangebote besteht in der Region ein großer Bedarf. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird dieser weiter steigen. Von den rund 100 Auszubildenden in Memmingen hat laut der Schulverwaltung rund ein Drittel Interesse an einer Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Noch größer sei der Anteil, wenn dafür kein Schulwechsel erforderlich sei. Wer nach einem Abschluss als Kinderpfleger/in aufhört, ist bei seiner Arbeit in einer Kindertagesstätte einem Erzieher/in als Hilfskraft zugeordnet. Infrage kommt die Fachakademie darüber hinaus für Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsrichtung Sozialwesen einer Fachoberschule. Solche Fachoberschulen gibt es zum Beispiel in Memmingen und Bad Wörishofen. Absolventen dieser Schulen können ohne Ausbildung zum Kinderpfleger an die Fachakademie gehen. Quelle und Bildnachweis: Pressestelle der Stadt Memmingen
13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze
30.01.2024: Liebe Mitarbeitende, es muss vieles gut zusammenpassen, damit eine KiTa und ein Team nachhaltig und begeistert arbeiten kann. Wichtige Bausteine sind dabei sicher wertschätzende Interaktionen, eine Offenheit und Beweglichkeit im Denken und Zeit für Reflektion und Regeneration. Zu all diesen Bausteinen haben wir in unserer neuen KiTa-Akademie in der Anlage einige Angebote ganz bunt zusammengestellt. Wir wollen dabei gemeinsam fachlich, körperlich und seelisch fit und in Bewegung bleiben, damit es in unseren KiTas unseren Kindern und Familien und uns selbst gut geht. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen! Euer KiTa-Amt
08.01.2024: Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank heute an die Familien, die ihr Kind selbst betreuen konnten. Damit hatten wir ausreichend Mitarbeitende, um die Familien mit erhöhtem Bedarf und insbesondere die Kinder berufstätiger Eltern gut und verlässlich betreuen zu können. die Kolleginnen und Kollegen, die heute Dienst - wenn auch öfter nach schwieriger und längerer Anfahrt - gemacht haben. Wir denken, dass wir morgen doch wieder relativ normal in unseren KiTas arbeiten können und für alle Kinder gut und ausreichend Personal in den gewohnten Gruppen da ist. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
09.01.2024: Liebe Mitarbeitende, es muss vieles gut zusammenpassen, damit eine KiTa und ein Team nachhaltig und begeistert arbeiten kann. Wichtige Bausteine sind dabei sicher wertschätzende Interaktionen, eine Offenheit und Beweglichkeit im Denken und Zeit für Reflektion und Regeneration. Zu all diesen Bausteinen haben wir in unserer neuen KiTa-Akademie in der Anlage einige Angebote ganz bunt zusammengestellt. Wir wollen dabei gemeinsam fachlich, körperlich und seelisch fit und in Bewegung bleiben, damit es in unseren KiTas unseren Kindern und Familien und uns selbst gut geht. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen! Euer KiTa-Amt
23.10.2023: Wir erweitern und sanieren die Kindertageseinrichtung in Steinheim. Es sollen durch einen neuen Anbau zwei dauerhafte Krippen für Kinder unter drei Jahren entstehen. Gleichzeitig wird der Altbestand saniert und den aktuellen Anforderungen (u.a. neuer Essensraum und Küche) angepasst. Eine Kurzpräsentation des Hochbauamte finden Sie in der Anlage. Heute startete nun die Firma Kutter mit den ersten Arbeiten (Baustellensicherung). Dann werden die ersten Versorgungsleitungen gelegt und bis Weihnachten soll die Bodenplatte fertig sein. Für alle Unnahmelichkeiten während der Bauphase bitten wir um Verständnis: Wir denken aber, dass sich dies am Ende lohnen wird. Ihr Amt für Kindetageseinrichtungen
25.05.2020: Liebe Eltern, wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen. Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist: Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können. Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020