30.09.2019: Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) besichtigte bei einer Exkursion die neue Karoline-Goldhofer-Kindertageseinrichtung. Architekt Peter Geiger und KiTa-Leitung Ursula Karst stellten das Konzept der neuen KiTa vor. Bei einer anschließenden Begehung zusammen mit der kommunalen Arbeitssicherheit und dem KiTa-Amt konnte die Umsetzung des Konzeptes anschaulich diskutiert werden. Die KUVB ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder und Beschäftigte in kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie für Kinder in freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie überwacht, berät und begleitet die Träger bei einer sicheren Organisation und dem Bau von Einrichtungen. Uns als Träger, unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und der KUVB ist es wichtig, laufend im Gespräch und fachlichen Austausch zu sein, um gute und sichere Rahmenbedingungen für die Kinder und die Beschäftigten zu haben. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Foto (Amt42 KiTa): KiTa-Leitung, Architekt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KUVB, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Fachberatung
03.02.2022: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, der Umgang mit dem Corona-Virus bestimmt fortwährend unseren Alltag und ist oft schon zur Routine geworden. Deshalb ist nochmals wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, welche Schritte zu beachten sind, wenn eine Kontakt-Fall oder eine Infektion vorliegt: Der erste Schritt ist immer die umgehende Information an die KiTa, wenn ein COVID-19-Kontaktfall oder ein positives Testergebnis vorliegt. Liegt ein positiver Selbsttest vor, besteht die Pflicht zur Absonderung. Wie man am besten das Gesundheitsamt informiert und was weiter zu tun ist, ist HIER zu finden. Erfolgt eine Überprüfung des Falles und ist noch nicht entschieden, ob die KiTa betroffen ist, dann kann die KiTa allgemein über den Überprüfungsfall informieren und um erhöhte Aufmerksamkeit bitten, wenn die durch die Überprüfung Betroffenen einwilligen. Es kann auch angeordnet werden, dass alle Kinder täglich testen. Entscheiden das Gesundheitsamt und/oder der Träger, ob eine KiTa teilweise oder ganz geschlossen werden muss, werden betroffenen Familien persönlich über das weitere Vorgehen informiert und dann allgemein die Öffentlichkeit (über Aushang/Internet). Liegt nur eine Quarantäne einer einzelnen Person vor, die keine Auswirkung auf die KiTa hat, dann erfolgt keine konkrete Info durch die KiTa: Wir schützen die Daten der/s Betroffenen. Wenn die KiTa aufgrund zu vieler erkrankter oder isolierter Mitarbeitender ganz oder teilweise geschlossen werden muss, entscheidet das der KiTa-Träger. Das kann bereits vor oder auch als Verlängerung der offiziellen Quarantäne sein. Die KiTa versucht für diese Zeit für sehr dringende Fälle mit den Familien eine Lösung zu erarbeiten. Weiter ist wichtig: Wenn Kinder oder KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter krank sind, dann bleiben sie der KiTa fern. Die Abstands- und Hygiene-Regeln sind unverändert wichtig: FFP2-Pflicht für Eltern und Besucher, MNS-Pflicht für Mitarbeitende, „AHA+L“. Wir arbeiten nach dem Rahmenhygieneplan des Freistaates Bayern. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung: 3.2.2022 neuer Newsletter STMAS
30.06.2020: Die Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen (LAG) ist ein bayernweites Bündnis von kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten aus Städten, Gemeinden und sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften und vertritt derzeit über 100 Mitglieder. Einmal im Jahr lädt die LAG zu einer gemeinsamen Sitzung - dieses Jahr coronabedingt im virtuellen Raum. Fachlichen Input lieferten die Gleichstellungsbeauftragten mit Analysen aus ihrem Arbeitsalltag, Trainerin Susanne Westphal vom Institut für Arbeitslust, Dr. Christiane Nischler-Leibl und Ariane Wissmeier-Unverricht vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Hauptthemen waren Auswirkungen der Coronakrise auf den Alltag von Frauen und auf die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, der sich immer mehr abzeichnende Role Back, was die Geschlechterrollen betrifft, und das Thema Häusliche Gewalt. Wie die Sprecherinnen der LAG schon in einem Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Söder betont haben, darf die Coronakrise mit den Vielfachbelastungen von Frauen nicht zu einer Krise für die Frauen werden und zu alten und einschränkenden Rollenmustern zurückführen. Doch gerade die Coronazeit macht bereits immer weiterhin bestehende Ungleichverhältnisse zusätzlich deutlich und verstärkt diese sogar. Frau Dr. Nischler-Leibl stellte in ihren Ausführungen heraus, dass das Einsetzen für Gleichstellung nun noch wichtiger geworden ist. Auch das Ministerium wird sich dies weiterhin ganz genau anschauen und innovative Vorschläge einbringen um die Arbeitsbedingungen von Frauen, die vielfach als systemrelevant gelten, zu verbessern. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang politische Lösungen zur Förderung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Auch das Thema Gewaltbetroffenheit von Frauen macht die Stellung der Frau im, immer noch patriarchalem, System deutlich. Dies erfordert einen vermehrten Beratungsbedarf und einen Austausch mit den Hilfesystemen. „Für die Umsetzung all dieser Themen braucht es auch weiterhin eine funktionierende Gleichstellungsarbeit. Wir freuen uns, dass das Ministerium das Thema bayernweite Ausstattung der Gleichstellungsstellen in den neu zu erstellenden Bayerischen Gleichstellungsbericht einfließen lassen wird,“ so Claudia Fuchs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Memmingen. Die Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft zeigten sich erfreut, dass die Tagung auch in virtueller Form bei den Kolleginnen sehr positive Resonanz fand.
23.03.2017: Das jüngste Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft der schwäbischen Gleichstellungsbeauftragten fand jetzt in Memminger Rathaus statt. Bei dem Erfahrungsaustausch haben sich die Gleichstellungsbeauftragten aus Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und aus den Landkreisen Unterallgäu, Günzburg, Neu-Ulm und Lindau über ihre Arbeit angestimmt und gemeinsame Projekte geplant. Oberbürgermeister Manfred Schilder begrüßte die Teilnehmerinnen (samt Praktikant) in Memmingen und würdigte in seinem ersten offiziellen Termin nach der Amtseinführung die wertvolle und engagiert geleistete Arbeit. „Seien Sie versichert, dass auch in Zukunft die Gleichstellungsarbeit in der Stadt Memmingen einen hohen Stellenwert haben wird“, so OB Schilder. Organisiert wurde die Tagung von der Memminger Gleichstellungsbeauftragten Claudia Fuchs (links neben OB Schilder). Nach dem Arbeitstreffen wurden die Gäste noch von Sabine Streck „auf den Spuren jüdischer Mädchen und Frauen“ durch die Stadt geführt. (Foto: Alexandra Wehr / Pressestelle Stadt Memmingen)
10.12.2020: Liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, der Freistaat Bayern hat neue Vorgaben für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in KiTas erlassen: Demnach dürfen ab spätestens Montag, den 14. Dezember 2020 entsprechend der neuen Bewertung durch das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) keine Klarsichtmasken aus Kunststoff mehr verwendet werden. Die bisherige Zulassung solcher MNBs wird aufgehoben. Bitte beachten Sie auch beigefügten Newsletter des Sozialministeriums. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
15.06.2020: Liebe Eltern, ab Montag 15.06.2020 ist die Betreuung durch unsere KiTas nochmals erweitert. Wir freuen uns nun zusätzlich Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind Kinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen, d.h. Krippenkinder ab dem 2. Geburtstag bzw. mit sogenanntem BayKiBiG-2,0-Faktor wieder in den KiTas willkommen heißen dürfen. Ab Juli sollen dann die KiTas allen Kindern offen stehen, wenn dies das Infektionsgeschehen zulässt. Bisher haben folgende Kinder Anspruch auf Notbetreuung: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Bitte beachten Sie die Dokumente in den Anlagen. Die Erklärungen sind nur auf Verlangen der KiTa auszufüllen, die Selbstauskunft ist jedoch von allen verbindlich abzugeben. Weiter sollten Sie wissen: Wir organisieren die KiTas in „Stammgruppen“: Das bedeutet, dass die Kinder möglichst bei ihren gewohnten Bezugserzieherinnen und -Erziehern, zusammen mit ihren Freunden und in der gewohnten Umgebung betreut werden sollen. Es ist uns sehr wichtig, Ihren Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. In den festen Stammgruppen kann den Kindern auch der Wiedereinstieg in die KiTa leichter gelingen. Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen: Hier müssen die KiTas absolut konsequent sein und bei Zweifeln am Gesundheitszustand umgehend den Besuch untersagen. Kranke KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreten die KiTa ebenfalls nicht. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Kinder, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sogenannten Risikogruppen angehören, informieren bitte die KiTa-Leitung, damit bei Bedarf die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Wir bitten die Betroffenen, sich insoweit ärztlich beraten zu lassen. Wir wissen, dass die Corona-Situation für Kinder und Erwachsene unter Umständen entsprechend psychisch belastend sein kann: Sprechen Sie hierzu gerne jederzeit die KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an. Auch das KiTa-Amt steht allen Beteiligten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht immer jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitigem Abstandsgebot anbieten können. Derzeit versuchen wir, die Gruppen in der KiTa möglichst klar zu trennen. Andererseits ist eine vollständige Isolierung von Kindern im KiTa-Alter in den Gruppen nicht immer realistisch durchzuhalten: In manchen KiTas ist räumlich eine Trennung teilweise nur nach Trakten/Stockwerken möglich. Grundsätzlich ist es uns derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Unsere KiTas suchen fortwährend nach kreativen Lösungen und passen laufend die Betreuung an die aktuelle Lage an. Wir bitten deshalb alle Beteiligten um eine gute Zusammenarbeit und entsprechende Flexibilität. Kommen Sie auch gerne mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit auf die KiTa oder uns zu. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
30.06.2020: Liebe Familien, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas, der Freistaat Bayern hat angekündigt, allen Bürgerinnen und Bürgern ganz grundsätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf den Corona-Virus testen zu lassen. Dies hat der Ministerrat am 30.06.2020 beschlossen. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Presseerklärung in der Anlage. Weiter soll es das Angebot von Reihentestungen in besonderen wichtigen Bereichen geben: Hierbei sollen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den den KiTas freiwillig und zeitnah auf den Virus testen lassen können. Die genaue Umsetzung wird derzeit noch geklärt. Bitte beachten Sie alle trotzdem weiterhin die Abstandsgebote und Hygieneregeln in den KiTas genau: Das ist trotz Tests unverändert wichtig. Nur wenn wir gemeinsam aufeinander acht geben, gelingt es uns, die Situation unter Kontrolle zu halten. Es gilt weiter: Lächeln statt Hände schütteln! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
07.07.2026: Die Städtische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) hat eine neue Chefin: Julia Buchmiller. Die Psychologin und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeutin hat die Leitung der Beratungsstelle von Dr. Ulrich Birkholz übernommen, der der Beratungsstelle noch ein Jahr in Teilzeit erhalten bleibt. „Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe und die Möglichkeit, die Beratungsstelle weiterentwickeln zu können“, so Buchmiller. Von der Arbeit der Beratungsstelle machte sich Oberbürgermeister Jan Rothenbacher vor Ort ein Bild. „Unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Stadt zu Recht einen sehr guten Ruf. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar für die wertvolle Arbeit, die sie tagtäglich leisten“, betont das Stadtoberhaupt. An die Beratungsstelle können sich Eltern und andere Erziehungs-/Sorgeberechtigte bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten aller Art, Paarproblemen sowie im Falle von Trennung und Scheidung wenden. Ebenso können Kinder und Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen, weshalb auch eine wöchentliche Jugendsprechstunde zum Angebot der Beratungsstelle gehört. Eine unterstützende Spieltherapie für Kinder und die videogestützte entwicklungspsychologische Beratung ergänzen das Angebot. „Themen wie ADHS, der Umgang mit Mobbing oder sozialen Medien nehmen in unserer Arbeit zunehmenden Raum ein“, erklärt Julia Buchmiller. Besonderen Wert legt sie auf einen niederschwelligen Zugang zur Beratungsstelle: „Klienten können uns per E-Mail und Telefon erreichen, wenn nötig können auch kurzfristig Termine vergeben werden. Jeden Mittwoch findet unser offener Sprechtag statt, zu dem Ratsuchende auch ohne Termin kommen können.“ Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich, alle Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Kontaktdaten Beratungsstelle eb@memmingen.de Tel. 08331/850-3061 Kempter Straße 42 b 87700 Memmingen Jugendsprechstunde: Dienstags, 12:45 bis 14:30 Uhr jugendberatung@memmingen.de
31.07.2022: Liebe Eltern, grundsätzlich dürfen nur Kinder eine KiTa besuchen, die einen Masernschutz haben (z.B. durch Impfung). Dies gilt auch für die KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Nachweis kann in der Regel durch den Impfausweis oder - insbesondere bei bereits erlittener Krankheit oder Impfunverträglichkeit - ein ärztliches Attest erbracht werden. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann ein Kind nicht neu in eine KiTa aufgenommen werden. Die Übergangsfrist ist zum 31.07.2022 nun abgelaufen: Ausnahmeregelungen für Altfälle gibt es nun keine mehr. Bitte beachten Sie dazu bitte auch die Anlagen. Für eine Impfberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Weitere Infos finden Sie auch in der Anlage. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
04.07.2025: Du bist pädagogische Fach-, Ergänzungs- oder Assistenzkraft mit Herz und Leidenschaft? Du möchtest in einem innovativen, wertschätzenden Umfeld arbeiten und die Entwicklung von Kindern aktiv begleiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir suchen Fachkräfte für unsere modernen Einrichtungen, die mit uns gemeinsam die Zukunft der frühkindlichen Bildung gestaltet. Die aktuellste Ausschreibungen findest Du immer unter https://www.memmingen.de/rathaus/karriere.html . Dein Profil abgeschlossene Ausbildung als Erzieher:in oder pädagogischen Fachkraft, Kinderpfleger:in, Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen oder einer vergleichbaren Qualifikation Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern und die Motivation, ihre Entwicklung zu unterstützen Kreativität und Ideenreichtum bei der Gestaltung von Bildungsangeboten Einfühlungsvermögen und Geduld, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen Teamgeist und Kommunikationsstärke, um im Austausch mit Kollegen und Eltern immer das Beste für die Kinder zu erreichen Wir bieten Dir eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit in einem kreativen und motivierten Team Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um Dich stetig weiterzuentwickeln, u. a. über unsere „KiTa-Akademie“ die Möglichkeit, innerhalb unserer 16 Kindertageseinrichtungen zu wechseln und damit verbunden Erfahrung in den verschiedenen pädagogischen Bereichen zu sammeln Entgeltzahlung nach dem TVöD-SuE inkl. aller Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung) Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket Fahrradleasing Umfangreiches Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. Gesundheitsmanagement und Betriebsausflug Wenn Du Deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern bei uns einbringen möchtest, freuen wir uns auf Deine Bewerbung! Sende uns Deine Unterlagen (inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) per E-Mail an personalamt(at)memmingen.de oder an Stadt Memmingen | SubmitBox . Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen erhältst Du unter: www.kita.memmingen.de . Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die Stadt Memmingen setzt auf Chancengleichheit und fördert aktiv die berufliche Gleichstellung und Integration aller Mitarbeiter:innen.