Kontakt
Städt. Fundbüro
Ratzengraben 4 a
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-371
fundamt(at)memmingen.de
Öffnungszeiten:
- Montag
08.00 – 12.00 Uhr - Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr - Mittwoch
08.00 – 12.00 Uhr - Donnerstag
15.00 – 17.00 Uhr - Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Fundamt - Wichtige Hinweise für Finder und Eigentümer
1. Fundgegenstände können bei der Behörde oder Polizei abgegeben werden.
Dabei sind folgende Angaben schriftlich festzuhalten:
- Fundgegenstand (ggf. Inhalt)
- Name, Adresse und Telefon des Finders
- Ort und Zeitpunkt des Fundes
- Erhebung eines Besitzanspruchs (Eigentumsanspruch)
2. Die Aufbewahrungsfrist für alle Fundgegenstände beträgt ein halbes Jahr.
3. Wird ein Fundgegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht vom Eigentümer abgeholt, wird der Finder, der den Besitzanspruch angemeldet hat, schriftlich benachrichtigt und kann so den Fundgegenstand gegen Bezahlung einer Verwahrgebühr abholen.
4. Der Eigentümer kann sein Eigentum gegen Bezahlung einer Verwahrgebühr und Vorlage seines Ausweises im Fundamt abholen.
5. Jeder Fundgegenstand, der nach der Aufbewahrungsfrist nicht an den Eigentümer oder an den Finder zurückgegeben werden kann, wird von der Stadt Memmingen versteigert.
6. Die Verlustanzeige beim Fundamt ersetzt nicht die Diebstahlsstrafanzeige bei der Polizei.
Infos zur Versteigerung
- Die Versteigerung beginnt um 9:00 Uhr im Konferenzraum der Stadthalle Memmingen.
- Ab 8:15 bis 9:00 Uhr können die Räder besichtigt werden, die im Foyer der Stadthalle stehen.
- Jedes Rad hat eine Nummer, die bei der Versteigerung bekannt gegeben wird.
- Um 9:00 Uhr wird eine Einweisung vom Versteigerer über den Versteigerungsmodus bekannt gegeben.
- Begonnen wird die Versteigerung mit den Fahrrädern.
Anschließend werden die restlichen Fundsachen versteigert.
Die ersteigerten Fundsachen gehen in Eigentum über. - Die Versteigerungen finden zweimal im Jahr (Frühjahr + Herbst) statt.
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