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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Mehrwegpflicht
Seit dem 01.01.2023 gilt die Mehrwegpflicht nach § 33 und 34 Verpackungsgesetz. Zum Mitnehmen angebotene Speisen und Getränke müssen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Kleine Betriebe müssen zumindest erlauben, dass Kunden ihre eigene Behältnisse mitzubringen und müssen darauf hinweisen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument unter "Unterlagen".
Rechtsgrundlagen
Verpackungsgesetz
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