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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
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Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Patrizia
Britvec
- patrizia.britvec@memmingen.de
Uwe
Weißfloch
Leitung
- uwe.weissfloch@memmingen.de
Denkmalschutz
Die Stadt Memmingen nimmt nach Art. 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) wahr und ist somit die zuständige Erlaubnisbehörde.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Im Stadtgebiet befinden sich
- Baudenkmäler
(Die komplette Bausubstanz, innen wie außen, steht unter Denkmalschutz) - Das Denkmalensemble Altstadt
(Bei Gebäuden innerhalb des Ensembles stehen alle Außenfassaden, einschließlich Dach und Dachstuhl unter Denkmalschutz) - Bodendenkmäler
- Naturdenkmäler
Das BLfD ist für die Feststellung der Denkmaleigenschaft zuständig und führt die öffentlich einsehbare Denkmalliste im sog. Denkmalatlas unter http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/index.php
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Denkmaleigenschaft nicht allein aus dem Listeneintrag, sondern auch aus der geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung eines Objektes ergeben kann. Dies bedeutet, dass auch nicht als Baudenkmäler gelistete Objekte, nachträglich noch als Baudenkmal in die Denkmalliste aufgenommen werden können.
Eigentümer und andere dinglich Verfügungsberechtigte von Baudenkmälern haben die ihnen anvertrauten Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.
Für sämtliche Eingriffe, Veränderungen und Maßnahmen, etc. an oben genannten Denkmälern wird eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigt. Dies gilt auch für baurechtlich genehmigungsfreie Vorhaben wie Fassadensanierungen, Fenstertausch oder ähnliches. Die entsprechenden Anträge können unter „Formulare“ im unteren Bereich dieser Seite heruntergeladen werden und sind ausgefüllt bei der UDB der Stadt Memmingen einzureichen.
Es wird empfohlen, bzgl. der geplanten Maßnahmen frühzeitig mit der Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Memmingen (UDB) Kontakt aufzunehmen.
Ist eine Maßnahme ohnehin baugenehmigungspflichtig, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange in einem Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft.
Im monatlichen Turnus finden sog. „Denkmalsprechtage“ mit dem für Memmingen zuständigen Gebietsreferenten des BLfD statt. Dabei besteht die Möglichkeit, die geplanten Maßnahmen im Rahmen von Ortsterminen abzustimmen. Die Terminvereinbarung erfolgt über die UDB (siehe oben).
Formulare / Downloads
- Denkmalschutz: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Denkmalschutz: Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Denkmalschutz: Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Denkmalschutz: Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Ausgrabung
- Denkmalschutz: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz
- Gestaltungsfibel
- Erhaltungssatzung
- Gestaltungssatzung
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