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Schrannenplatz bald wieder von beiden Seiten befahrbar

Erstellt von Pressestelle |

Plenum: Sperrung des Weinmarkts bleibt bestehen - Evaluation startet

Der Stadtrat hat sich erneut mit der Verkehrsführung in der Memminger Innenstadt befasst. Auf Antrag der CSU/FDP-Fraktion sowie der CRB-Fraktion kam die Verkehrsführung am Schrannenplatz und am Weinmarkt erneut zur Abstimmung. Mit 22 zu 18 Stimmen wurde die Regelung für den Schrannenplatz bereits vor einer geplanten Evaluation geändert, die Durchfahrt wird daher bald wieder von beiden Seiten möglich sein. Eine saisonale Öffnung des Weinmarkts für den Durchfahrtsverkehr im Winter wurde mit 21 zu 19 Stimmen dagegen abgelehnt. Zudem votierte der Stadtrat einstimmig für die vorgeschlagene Durchführung einer Evaluation der Innenstadt-Maßnahmen, die bis Ende Januar 2027 abgeschlossen sein soll.

Die Verwaltung hatte dem Stadtrat vorgeschlagen, vor erneuter Änderung der Verkehrsführung deren Auswirkungen im Rahmen der Evaluation detailliert zu untersuchen. Der Stadtrat hat sich in der Sitzung gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen und folgende Regelungen verbindlich und dauerhaft festgelegt:  Am Schrannenplatz soll auch die Durchfahrt von Osten nach Westen wieder ermöglicht werden. Am Weinmarkt soll es hingegen bei der aktuellen Regelung bleiben.

Um die Öffnung des Schrannenplatzes von beiden Seiten zeitnah umzusetzen, wird durch die Verwaltung aktuell eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, im Anschluss werden die entsprechenden Schilder abmontiert.

Die geplante Evaluation der Verkehrsführung soll so bald wie möglich starten. Dazu wird es eine repräsentative telefonische sowie eine offene Online-Befragung von Memminger Bürgerinnen und Bürgern und von Personen aus dem Umland geben. Zudem werden Anwohner der betroffenen Bereiche befragt sowie Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister in der Altstadt. Auch Besucher des Weinmarkts sollen in der Befragung berücksichtigt werden. Stellungnahmen werden von Behörden und Fachämtern eingeholt wie z.B. von der Polizei, der Regierung von Schwaben, dem Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt oder dem Tourismusamt. Auch Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsverbände werden um Stellungsnahmen gebeten. Die Parkplatzauslastung und die Passanten-Frequenzen werden ausgewertet und ein Verkehrsgutachten beauftragt.

Insgesamt ist für die Evaluation mit Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro auszugehen, wobei die Regierung von Schwaben eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ in Höhe von 80 Prozent zugesagt hat.

Der Beschluss im Wortlaut:
„Das Plenum des Stadtrats beschließt, dass die Evaluation wie vorgestellt durchgeführt wird. Die für die Evaluation benötigten Mittel von bis zu 50.350 € brutto werden als außerplanmäßige Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die externen Untersuchungen unter Berücksichtigung der Förderung durch die Regierung von Schwaben zu beauftragen und die Evaluation durchzuführen. Das Ergebnis der Evaluation soll dem Stadtrat im ersten Quartal 2027, geplant in der Januarsitzung, vorgestellt werden.“

 

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