Der Memminger Stadtrat hat die Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts einstimmig angenommen. Mit den Anpassungen werden Strukturen verschlankt, Zuständigkeiten neu geordnet und Regelungen zu Entschädigungen und Ersatzleistungen aktualisiert.
Ein wesentlicher Punkt der Satzungsänderung ist, dass der Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Gesundheit und Pflege nicht mehr besetzt werden. Vergaben sollen künftig neu geregelt und durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse übernommen werden. Das Aufgabenfeld des Ausschusses für Gesundheit und Pflege wird im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss bzw. im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Klinikum AöR richtig platziert. Die Details werden in der Geschäftsordnung für den Stadtrat geregelt, welche in der konstituierenden Sitzung am 11. Mai beschlossen wird.
Zudem werden die monatlichen Aufwandsentschädigungen und Ersatzleistungen auf glatte Beträge aufgerundet. Die Beträge hängen an der Beamtenbesoldung und wurden seit der letzten Anpassung im Mai 2020 lediglich dynamisiert.
Der Grundbetrag der Aufwandsentschädigung für die Stadtratsmitglieder beträgt jetzt 443 Euro monatlich, das Sitzungsgeld für die Ausschusssitzungen 45 Euro.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich bei bis zu vier Fraktionsmitgliedern eine monatliche Aufwandsentschädigung von 402 Euro, für jedes weitere Fraktionsmitglied 81 Euro.
Die Ersatzleistungen, z. B. für Selbständige, werden auf 38 Euro je Stunde Sitzungsdauer festgelegt. Neu ist, dass jetzt auch Betreuungskosten beispielsweise für Kinder übernommen werden können.
Die monatliche Sachaufwandspauschale für die Fraktionen in Höhe von 90 Euro je Fraktionsmitglied und die Telekommunikationspauschale von monatlich 25 Euro bleiben in der Höhe seit Mai 2020 unverändert.
Die Satzung tritt mit Beginn der Wahlperiode des neuen Stadtrats am 1. Mai 2026 in Kraft.