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Weinmarkt wird Fußgängerzone

Erstellt von Pressestelle |

Neue Regelung gilt ab Samstag, 1. März

Der Memminger Weinmarkt wird ab diesem Wochenende Fußgängerzone. Ab Samstag, 1. März, ist die Durchfahrt nur mehr dem ÖPNV und dem Fahrradverkehr gestattet. Der Lieferverkehr ist zu den üblichen Zeiten zugelassen. Der PKW-Verkehr muss den Weinmarkt umfahren und kann in einem der nahegelegenen Parkhäuser und Tiefgaragen parken. 

Im Bereich Schrannenplatz gilt: Die Durchfahrt von West nach Ost ist erlaubt. Zur Verdeutlichung: Vom Weinhaus Goldener Löwe ist die Durchfahrt Richtung Post möglich. In umgekehrter Richtung ist die Zufahrt bis zur Tiefgarage Schranne frei. Eine weitere Durchfahrt ist nicht möglich. Die neue Regelung gilt dauerhaft. 

PKW-Verkehr auf dem Memminger Weinmarkt wird es ab Samstag nicht mehr geben. (Archivbild: Alexandra Wehr/ Pressestelle Stadt Memmingen)

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