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Hecken zurückschneiden, Wildwuchs entfernen

Erstellt von Pressestelle |

Grundstückseigentümer zum Handeln für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer aufgefordert

Damit das Regenwasser gut abfließen kann und die Gehwege und Straßenrinnen keinen Schaden nehmen, muss der Wildwuchs regelmäßig entfernt werden. Auch Hecken und Sträucher, die auf den Gehweg oder die Straße ragen, müssen gestutzt werden, um Fußgänger und Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder zu gefährden. Darauf macht die Stadt Memmingen aufmerksam.

Grundstückseigentümer im Stadtgebiet sind angehalten, den Zustand des Gehwegs und der Straßenrinne mindestens einmal im Monat zu überprüfen und nötigenfalls von Unrat und Unkraut zu befreien. Ebenso müssen auch ausufernde Hecken und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, damit das Durchkommen beispielsweise für Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer möglich bleibt. 

Ausufernde Hecken müssen zurückgeschnitten und Wildwuchs in der Straßenrinne regelmäßig entfernt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewähren. (Foto: Bauverwaltung Stadt Memmingen)

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