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Haltverbotszone im Osten tritt in Kraft

Erstellt von Pressestelle |

Schilder sind montiert – Übergangsregelung für Verwarnungen über mehrere Wochen

Die Haltverbotszone im Memminger Osten, die der Stadtrat im Juni diesen Jahres beschlossen hat, kann zum 15. September 2025 bereits in Kraft treten. Ziel ist es hierbei, die Parksituation für die Anwohnenden zu entlasten. Die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten sind dort in der Vergangenheit mit den Fahrzeugen der Fluggäste des Allgäu Airports zum Teil stark zugeparkt worden.

Nun wurden die insgesamt 14 Schilder vom Bauhof aufgestellt, die die großflächige Haltverbotszone ausweisen. Dort ist das Parken für Jedermann mit ausgelegter Parkscheibe bis zu zehn Stunden zulässig. Anwohner, die zeitlich unbegrenzt parken möchten, können gegen eine Gebühr von 30 Euro/Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Haltverbotszone beantragen. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird diesen Bereich kontrollieren. Es ist zunächst ein mindestens vierwöchiger Probelauf vorgesehen, bei dem am Fahrzeug lediglich ein Hinweis auf die Neuregelung angebracht, jedoch noch nicht gebührenpflichtig verwarnt wird. Auf diesem Infozettel ist auch ein Hinweis samt QR-Code zu finden, wo Anwohner die Ausnahmegenehmigung beantragen können. Später ist neben kostenpflichtigen Verwarnungen auch ein Abschleppen von Fahrzeugen durch die Polizei möglich. 

Der Bereich für die Haltverbotszone Memmingen-Ost umfasst das Gebiet südlich der A 96, östlich der Bahnlinie und westlich sowie nördlich des Tiroler Rings einschließlich Im Kalker Feld. Die Kosten für die notwendige Beschilderung liegen bei rund 10.000 Euro. 

Die Ausnahmegenehmigungen können hier beantragt werden.
 

Diese Schilder sind im Memminger Osten aufgestellt worden. (Foto: Manuela Frieß - Pressestelle der Stadt Memmingen)

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