erhalten Sie hier und unter u.g. Link. Den Antrag muss bei Arbeitnehmern/-innen der Arbeitgeber stellen. Weisen Sie diesen bei Bedarf auf die Möglichkeit der Antragstellung hin. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
KiTas abgerechnet, sondern muss eigens beantragt werden. Für Fragen zum Krippengeld und zum Antragsverfahren steht Ihnen das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) zur Verfügung. Ihr Amt für K
KiTas abgerechnet, sondern muss eigens beantragt werden. Für Fragen zum Krippengeld und zum Antragsverfahren steht Ihnen das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) zur Verfügung. Ihr Amt für K
Sie dazu beigefügtes Anschreiben. Weitere Infos finden Sie auch unter Beiträge (u.a. Tabellen und Antrag auf Beitragsübernahme). Viele Grüße Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen