eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festzusetzen (§ 69 Gewerbeordnung - GewO). Festgesetzt [...] Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet (§ 68 GewO). Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte [...] Vorschriften über das stehende Gewerbe. Der Veranstalter darf bei Volksfesten, Wochenmärkten und Jahrmärkten eine Vergütung nur für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Inanspruchnahme von Ve
§ 2 SpielV darüber hinaus auch auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden. Persönliche Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist