Am 24.10.22 wurde vom Stadtrat im Plenum das Stadtklimakonzept beschlossen. Die Erstellung des Konzeptes hat die Stadtplanung betreut, für die Organisation und Umsetzung des Konzeptes ist das Amt Umwelt und Klima zuständig. Die Arbeitsgruppe Stadtklimakonzept trat bisher zweimal zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept abzustimmen und Zuständigkeiten zu klären. Alle sechs Monate trifft sich die Arbeitsgruppe. Nach jedem Treffen wird ein Kurzbericht über den aktuellen Umsetzungsstand veröffentlicht, erstmals im November 2023. Die Berichte finden Sie hier zum Abruf. https://bauwesen.memmingen.de/stadtklimakonzept/stadtklimakonzept-memmingen.html
Für Belange der Bürger im Bereich Mobilfunk ist die Bundesnetzagentur zuständig. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Bereitstellung von Funkfrequenzen zur Ermöglichung eines störungsfreien Funkverkehrs, sowie die Prüfung ob Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhalten. Die Standortinformationen der Funkanlagen, sowie Messergebnisse werden von der Bundesnetzagentur auf einer EMF-Karte veröffentlicht. Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur ist über den folgenden Link abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Bei weiterführenden Fragen zu Funkanlagen ist die Bundesnetzagentur der zuständige Ansprechpartner.
Um den Menschen attraktive und nachhaltige Mobilität anbieten zu können, wird Memmingen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als verkehrsträgerübergreifende Modellregion „Zukunft der Mobilität“ und Beispielregion für ganz Bayern ein integriertes Mobilitätskonzept erstellen. Dabei werden sämtliche Verkehrsträger (Luft, Schiene, Straße) und Verkehrsmittel sowie Mobilitätsformen (u. a. Elektromobilität, Sharing-System, Fuß- und Radverkehr) nicht als Einzelsysteme, sondern als Gesamtkonzept verstanden und die aktuelle und künftige Siedlungsstruktur mit einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsplanung verzahnt. Diese integrierten Lösungen sollen unter Einbezug der Nachbarregionen, insbesondere hinsichtlich der Pendlerverflechtungen gefunden werden. Weitere Informationen
Unter dem Begriff Bauunterhalt ist die Gesamtheit baulicher Maßnahmen zur Instandhaltung des städtischen Gebäudebesitzes und der zugehörigen technischen Anlagen zu verstehen. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Werts, der Funktion und des Erscheinungsbilds bestehender Gebäude, sowie kleinere Umbaumaßnahmen zur Anpassung aktueller Nutzungen. Folgende städtische Immobilien werden u.a. vom Hochbauamt baulich betreut: Schulen und Turnhallen Kindergärten, -krippen, -horte Wohnungen und Wohnliegenschaften Hallen- und Freibad Stadion, Sportplätze und Freizeitsportanlagen Verwaltungsgebäude Feuerwehren Stadtmauer, Türme, Tore Eissporthalle Stadthalle Landestheater Schwaben Kreuzherrnkloster Stadtmuseum PIK Stadtgärtnerei mit Friedhof Gruppenklärwerk
Unabhängig vom Alter kann aus medizinischen Gründen ein Anspruch auf Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit entstehen. Hierbei kann der Beginn der Leistung nicht frei gewählt werden. Eine entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch das Datum der Antragstellung. Es gibt u.a.: Rente wegen (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Rente wegen Erwerbsminderung für ehemalige Landwirte Hinweis: Die hier genannten Renten haben die früheren Renten wegen "Berufsunfähigkeit" und "Erwerbsunfähigkeit" ersetzt und die Begriffe teilweise modifiziert. Dennoch muss auch jüngeren Versicherten bewusst sein, dass, nach wie vor, ein Anspruch auf Rente wegen Krankheit geltend gemacht werden kann.
JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. JaS arbeitet einzelfallorientiert. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein freiwilliges Angebot. Beratung und Unterstützung durch die JaS-Fachkraft ist kostenlos. Gesprächsinhalte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber der Schule und allen anderen Institutionen). Dies geschieht durch: Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt. Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Elternarbeit: Innerfamiliäre, erzieherische und/oder schulische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege zur Verbesserung zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe ein-bezogen oder angeregt werden. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar. JaS wird durch die Stadt Memmingen in eigener Trägerschaft an folgenden Schulen geleistet: Edith-Stein-Schule (Grundschule) Elsbethenschule (Grundschule) Theodor-Heuß-Schule (Grundschule) Jakob-Küner-Schule (Berufsschule) Johann-Bierwirth-Schule (Berufsschule) Reichshainschule (Förderschule) Darüber hinaus erfolgt JaS durch von der Stadt Memmingen beauftragte freie Träger der Jugendhilfe: Bismarck-Schule (Mittelschule) Lindenschule (Mittelschule) Volksschule Amendingen (Mittelschule) Die weit überwiegende Finanzierung wird durch die Stadt Memmingen geleistet. Der Freistaat Bayern unterstützt Teile der Maßnahmen durch sein JaS-Förderprogramm mit festen Zuschüssen. SGB VIII
Das städtische Hochbauamt betreut alle städtischen Bauaufgaben wie Neubauten, An-, Aus-, und Umbauten, Sanierungen sowie den Bauunterhalt. Die Planungen erfolgen im eigenen Haus bzw. bei Kapazitätsüberschreitungen oder umfangreichen Bauaufgaben erfolgt eine Vergabe der Planungs- und/oder Bauleitungsleistungen an freiberufliche Planungsbüros. In diesen Fällen übernimmt das Hochbauamt die Funktion als Bauherrenvertreter und ist zentraler Ansprechpartner und Projektleiter aller am Bau Beteiligten samt Controlling der Kosten und Termine. In der Stadt Memmingen wird kräftig geplant und gebaut. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden und laufenden Bauprojekte beschränken wir uns daher darauf, Ihnen hier eine kleine Auswahl derzeit laufender größerer Bauprojekte vorzustellen.
Unter dem Oberbegriff „Bauen im Bestand“ lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Bauaufgaben subsumieren. Zum einen sind darin werterhaltende und wertsteigende bauliche Maßnahmen beinhaltet. Zum anderer werden darunter Modernisierungen, Um- und Ausbauten sowie bauliche Erweiterungen wie Anbauten, Aufstockungen etc. erfasst. Folgende städtische Immobilien werden u.a. vom Hochbauamt baulich betreut: Schulen und Turnhallen Kindergärten, -krippen, -horte Wohnungen und Wohnliegenschaften Hallen- und Freibad Stadion, Sportplätze und Freizeitsportanlagen Verwaltungsgebäude Feuerwehren Stadtmauer, Türme, Tore Eissporthalle Stadthalle Landestheater Schwaben Kreuzherrnkloster Stadtmuseum PIK Stadtgärtnerei mit Friedhof Gruppenklärwerk In der Stadt Memmingen wird kräftig geplant und gebaut. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden und laufenden Bauprojekte beschränken wir uns daher darauf, Ihnen hier eine kleine Auswahl derzeit laufender größerer Bauprojekte vorzustellen.
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Tagespflege) besuchen, die tatsächlichen Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernommen werden. Die Unterstützung ist direkt an die jeweiligen Leistungserbringer zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Nachweis der regelm. gebuchten Mahlzeit mit Angabe der Kosten ( z.B. Anmeldebestätigung) Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Reservierung unter http://www.memmingen.de/wunschkennzeichen.html Online Reservierung möglich für die Kombinationen: MM - A 100 bis Z 9999 AA 10 bis ZZ 9999 Bei weiteren Kennzeichenwünschen setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 90 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird. Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden. Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.