Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Pflegekinderdienst

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Pflegekinder sind Kinder oder Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Gründe dafür sind vielseitig und reichen vom vorübergehenden Ausfall wegen Krankheit bis hin zu hoch belasteten, instabilen Familiensituationen.

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes erfüllt Aufgaben rund um den Bereich der Betreuung von Pflegekindern in Pflegefamilien. Die Betreuung kann sowohl für einen bestimmten Zeitraum erfolgen als auch auf Dauer.

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören:

  • Information und Gewinnung geeigneter Pflegeeltern (natürlich auch unter Umständen Einzelpersonen und nicht verheiratete Paare)
  • Vorbereitung und Überprüfung von Pflegestellenbewerbern
  • Qualifizierung von Pflegeeltern
  • Anbahnung, Vermittlung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
  • Unterstützung bei Umgangskontakten
  • Hilfe und Beratung der Herkunftsfamilie
  • Erstellung des Hilfeplans
  • Führen von Einzelgesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht
  • Durchführung vorläufiger Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes sind:

  • Eine positive Grundeinstellung zum Leben
  • Engagement und Freude am Umgang mit Kindern
  • Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen
  • Gelassenheit und Geduld
  • Flexibilität
  • Toleranz und Offenheit gegenüber ungewöhnlichen Verhaltensweisen von Kindern und Erwachsenen
  • Reflektion des eigenen Erziehungsverhaltens
  • Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
  • Genügend Platz
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie
  • Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung
  • medizinische Stellungnahme des Hausarztes

Keine Voraussetzungen sind

  • eine bestimmte berufliche Tätigkeit oder Qualifikation
  • eine bestimmte Form der Partnerschaft/Ehe seitens der Pflegeperson(-en)

Um für möglichst viele Kinder und Jugendliche eine geeignete Familie finden zu können, freuen wir uns über viele Bewerberinnen und Bewerber, die sich dieser wichtigen Aufgaben stellen möchten.
Wir würden uns freuen, Sie in einem ersten, unverbindlichen, persönlichen Gespräch kennenzulernen und Ihre individuellen Fragen beantworten zu können.

Rechtsgrundlagen

SGB VIII

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Lässle

08331/850-459
3. OG/Zimmer 314
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Bottos

08331/850-458
3. OG/Zimmer 315
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Herr Kotschmar

Fachteamleitung Soziale Dienste
08331/850-456
Zimmer 207
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen