Memminger Wohnviertel, die historisch interessant oder städtebaulich von besonderem Wert sind, sollen entsprechend einer Empfehlung des Gestaltungsbeirats von der Stadtplanung untersucht und planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden. Ziel ist eine Nachverdichtung der Wohngebiete zu ermöglichen, dabei aber Siedlungsstruktur und Straßenbild zu erhalten. Der Stadtrat fasste in der Plenumssitzung vom 30. Juni jeweils einstimmig die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan 114 „Östlich und westlich der Lantfritstraße“ und den Bebauungsplan 115 „Zwischen Dichterviertel, Blumen- und Baumsiedlung“.
Das Gebiet östlich und westlich der Lantfritstraße zählt zu den Wohnquartieren im Memminger Osten, die in den Nachkriegsjahren entstanden sind, stellte Uwe Weißfloch. Leiter der Stadtplanung, im Stadtrat vor. Die Siedlungsstruktur zeichnet sich mit einem jeweils eigenständigen, charakterisierenden, rhythmisch abwechslungsreichen Straßenbild aus. Für die Umsetzung einer Nachverdichtung könnten Neubauten oder Anbauten in den rückwärtigen unbebauten Bereichen in städtebaulich vertretbarem Rahmen zugelassen werden. Da es sich in diesem Gebiet jedoch um einen so genannten unbeplanten Innenbereich handelt, wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig. Im Bebauungsplan sollen Möglichkeiten zur Nachverdichtung geschaffen werden.
Die Planungsgeschichte des Gebietes zwischen dem Dichterviertel, Blumen- und Baumsiedlung reicht bis in die 1920er- und 1930er-Jahre zurück. Das Gebiet ist geprägt durch die Addition eines einheitlichen Modellhaustyps der NS-Zeit. Es handelt es sich städtebaulich und historisch um ein sehr hochwertiges Quartier mit relativ großen Grundstücken und ruhigen, homogenen Straßenräumen. Eine behutsame Nachverdichtung soll ermöglicht werden, dabei wiederum der Charakter des Quartiers erhalten bleiben. Dabei erscheint weniger die Bausubstanz aus den 1920er- und 1930er-Jahren erhaltenswert, erläuterte der Leiter des Stadtplanungsamts, als vielmehr das städtebauliche Erscheinungsbild zum öffentlichen Straßenraum. Daher soll in den Bebauungsplan keine Erhaltungssatzung integriert werden. Dennoch werden Festsetzungen im Bebauungsplan so getroffen, dass die historisch begründete Gestaltung der Gebäude entlang der Straßenräume auch bei eventuellen Neubauten fortgeführt wird. z. B. durch Form, Gestaltung und Neigung des Dachs sowie Breite und Höhe der Gebäude.