In Memmingen gibt es derzeit drei Sanierungsgebiete. Lag in den Ursprüngen und über lange Jahre das Hauptbetätigungsfeld der Sanierung in der Altstadt, konnten in den letzten Jahren auch Programmgebiete außerhalb der Altstadt in neue Programme der Städtebauförderung aufgenommen werden. Mit der Städtebauförderung werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen rechtlich, organisatorisch, fachlich und finanziell von Bund, Land und der Stadt Memmingen unterstützt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts (§ 136 ff BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Es handelt sich um Maßnahmen, die der Behebung städtebaulicher Missstände dienen und durch die ein Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Die Sanierungsgebiete werden in der Regel für die Dauer von 15 Jahren aufgestellt. Wichtige Grundsätze, damit eine Förderung erfolgen kann, sind: Das private Bauvorhaben liegt in einem der drei Sanierungsgebiete. Die Maßnahme dient der Behebung städtebaulicher Missstände. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen; die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Für das Bauvorhaben sind die beantragten Fördermittel bewilligt. Die Stadt Memmingen erhält aus den Förderprogrammen Gelder vom Bund und vom Freistaat Bayern, die zusammen mit städtischen Fördermitteln für förderfähige Maßnahmen an private Eigentümer weitergegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld von geplanten Maßnahmen frühzeitig Kontakt mit dem Stadtplanungsamt oder mit den Ansprechpartnern vor Ort aufzunehmen.
Der Stadtpark wurde als Parkanlage für die Landesgartenschau im Jahr 2000 in Memmingen neu angelegt und steht seit deren Ende Memminger Bürgern und Gästen als kleines Naherholungsgebiet zur Verfügung. Der Festplatz sowie die Seebühne kann für Öffentliche Veranstaltungen bei den Veranstaltungsstätten in Abstimmung mit dem Ordnungsamt angemietet werden. Nicht möglich sind Privatveranstaltungen, wie z. B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Die Kosten zur Anmietung des Festplatzes betragen je nach Art der Veranstaltung und des Veranstalters zwischen Festplatz von 96,00 € bis 468,00 € und Seebühne von 96,00 € bis 192,00 € zuzüglich Nebenkosten.
Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Ehrenamtliche Wahlhelfer ermöglichen die Unabhängigkeit der Wahl und leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Demokratie. Die Arbeit von Wahlhelfern sei doch die beste Garantie gegen Wahlmanipulation, so der Bundesinnenminister. Viele Wahlhelfer sind sich einig: Bei Wahlen zu helfen ist Ehrensache. Und es mache einfach auch Spaß bei einem so wichtigen politischen Ereignis hautnah dabei zu sein. Je nach Wahl sind in der Stadt Memmingen bis über 400 Personen im Einsatz. Die Stadt Memmingen zahlt hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 EUR. Nutzen Sie nachstehendes „Formular“ und seien auch Sie dabei. Bewerben Sie sich als Wahlhelfer!
In Memmingen gibt es aktuell keine Messstation zur Messung der Luftqualität. Zur Bewertung der Luftqualität werden Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffdioxid (NO2) herangezogen. Die Daten der umliegenden Messstationen und der Messstationen deutschlandweit, sowie aktuel-le Prognosen können auf der Webseite des Umweltbundesamtes unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten Die Daten der Wettermessstation Memmingen finden Sie frei zugänglich auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Stationsnummer 3244: https://cdc.dwd.de/portal/ Gerüche Gerüche alleine sind grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich und können ihre Ursache in verschiedensten Quellen finden. Häufige Quellen sind Verhaltensweisen wie Grillen, Kochen und Rauchen oder bestimmte Grundstücksnutzungen wie die Aufbewahrung von Mülltonen, Komposthaufen oder Tierhaltungen. Geruchsbeschwerden im privaten bzw. im nachbarschaftlichen Bereich sind in der Regel nicht im öffentlichen Recht, sondern im Privatrecht angesiedelt. Die Stadt Memmingen kann bei mietrechtlichen Angelegenheiten oder Nachbarschaftskonflikten grundsätzlich nicht eingreifen. Das Privatrecht hat hier gegenüber dem öffentlichen Recht Vorrang. Im Streitfall entscheidet ein Zivilgericht, ob die Geruchsbeeinträchtigung ortsüblich und somit hinzunehmen ist oder ob es sich um eine erhebliche bzw. unzumutbare Geruchsbelästigung handelt. In Bayern wurde bisher keine spezielle Richtlinie zur Bewertung von Geruchsimmissionen. Die Gerichsimmissions-Richtline (GIRL) des Landes Nordrhein-Westfalen wird als Erkenntnisquelle in der Regel herangezogen. Allgemeine Informationen zu Gerüchen, Rechtliche Regelungen und Wissenswertes finden Sie in der Broschüre „Gerüche und Geruchsbelästigungen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_23_geruchsbelaestigungen.pdf
Urkunden aus den Personenstandsregistern Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Geburtenregister Sterberegister sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen: Schriftlicher Antrag per Post Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt. Online beantragen Antrag per E-Mail Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung. In dringenden Fällen persönlich, nur mit vorheriger Terminvergabe Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen. (PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkunden@memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt) Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen: Stadtkasse Memmingen IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203 SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM Sparkasse Schwaben-Bodensee Bitte unbedingt Namen , Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben! Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu. Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv . Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei. Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.
Internet: umwelt.memmingen.de
Internet: kita.memmingen.de
Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 28.11.2025 rechtswirksam. Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungsentwicklungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt, so dass jede Fläche im Stadtgebiet einer Nutzung zugeordnet ist. Landschaftsplan Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.