Wer einen EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollte den Umtausch bei der Führerscheinstelle nun beantragen, die Frist läuft am 19.01.2026 ab. Die Umtauschaktion wird noch bis 2033 durchgeführt und soll unter anderem Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten so regelmäßig aktualisiert werden. Die Gültigkeit des neuen EU-Kartenführerscheins beläuft sich nun auf 15 Jahre. Die Fristen sind je nach Ausstellungsjahr festgelegt und können auf der Website der Stadtverwaltung Memmingen nachgelesen werden. Das Ausstellungsjahr findet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Nummer 4a.
Zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Hauptwohnsitz in Memmingen (Postleitzahl 87700) haben, ist die Führerscheinstelle der Stadt Memmingen, die sich am St.-Ulrich-Platz 1 in Memmingen-Amendingen befindet. Da derzeit mit erhöhtem Aufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen ist, kann vorab Online einen Termin zur persönlichen Antragstellung vereinbart werden. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Um sich den Gang zur Behörde zu sparen, ist es zudem möglich den Führerscheinumtausch online zu beantragen. Diese Funktion ist ebenfalls über die Website erreichbar. Für die Nutzung dieses Dienstes ist ein Nutzerkonto Bund oder ein BayernID-Zugang zum Beispiel mit einem Elster-Zertifikat erforderlich. Genutzt werden kann auch die Onlineausweisfunktion des Personalausweises. Der Führerschein kann bei beiden Verfahren bequem nach Hause zugeschickt werden. Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich auf 32,81€, für den Online-Dienst entstehen zusätzlich Auslagen von 3,30€.
Umtauschfristen für Inhaber eines Kartenführerscheins
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 -18.01.2013 19.01.2033