Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes und von Messern ist bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt. Dies gilt auch für den Memminger Christkindlesmarkt. Das bedeutet, dass keine Messer, auch keine kleinen Taschenmesser, oder Waffen mitgeführt werden dürfen. Ausnahmen vom Messerverbot gelten für den Lieferverkehr und für die Gastronomie.
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Keine Waffen auf dem Christkindlesmarkt
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Mitführen von Waffen oder Messern verboten
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