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Keine Feuerwerkskörper in der Memminger Altstadt!

Erstellt von Pressestelle |

Verbot gilt an Silvester und Neujahr

Zum Schutz unserer historischen Gebäude ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt (siehe Rückseite) an Silvester und Neujahr verboten. Dazu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Außerhalb der Altstadtgrenzen dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Bitte beachten Sie allerdings, sich weit genug von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen zu entfernen. Denn dort sind Raketen gesetzlich verboten.
Danke für Ihr Verständnis!

Das Abbrennen und Abschießen von ist im Bereich der Memminger Altstadt, innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben verboten. (Grafik: Stadt Memmingen)

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