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Hebesätze für Grundsteuer festgelegt

Erstellt von Pressestelle |

Stadtrat beschließt Hebesatz von 400 Prozent bei Grundsteuer B, von 420 Prozent bei Grundsteuer A 

Zum 1. Januar 2025 wird die Reform der Grundsteuer wirksam die deutschlandweit seit mehreren Jahren vorbereitet wird. In den vergangenen Jahren wurden vom Finanzamt alle Grundstücke neu bewertet und ein Messbetrag für die Grundsteuer festgesetzt. Während in anderen Bundesländern die tatsächlichen Werte (zum Beispiel Bodenrichtwert) herangezogen wurden, gibt es in Bayern ein reines Flächenmodell. Dabei wird der Messbetrag im Wesentlichen nach der Grundstücks-und Gebäudefläche berechnet. Der Stadtrat beschloss einstimmig für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 400 Prozent (wie bisher), für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) einen Hebesatz von 420 Prozent (bisher 310). 

Aufgrund der kompletten Neubewertung ergeben sich Veränderungen bei den Messbeträgen, die sich entsprechend auf die Grundsteuer auswirken, erläuterte Markus Weiß, Leiter der Finanzverwaltung, in der Plenumssitzung des Stadtrats. Politische Zielsetzung war, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral für die Gemeinden durchgeführt wird. Für den einzelnen Grundstücksbesitzer kann es trotzdem zu größeren Veränderungen kommen, sowohl nach oben als auch nach unten. „In Memmingen haben wir für 9.470 Grundstücke eine Reduzierung der Grundsteuer, bei 6.541 Grundstücken gibt es eine Erhöhung, davon in 1.800 Fällen eine Steigerung um 100 Prozent“, informierte Stadtkämmerer Markus Weiß. Zu befürchten sei, dass fehlerhafte Messbeträge erst mit Versand des Grundsteuerbescheides auffallen und eine Korrektur durch das Finanzamt dann unter Umständen gar nicht mehr möglich ist. Seitens der Stadt kann hier allerdings nur auf das Finanzamt verwiesen werden. „Die Stadt kann und darf Messbeträge nicht verändern oder die Grundsteuer anhand eines veränderten Messbetrages berechnen“, betonte der Kämmerer. 

Da noch nicht alle Daten für eine sichere Hochrechnung der Hebesätze vorliegen und damit noch Unschärfen bleiben, wurde bei der Kalkulation der Hebesätze auch ein Risikopuffer von 5-7 Prozent eingerechnet. Die Hebesätze gelten nur für ein Jahr und sollen im kommenden Jahr nochmal überprüft werden, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. 

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