Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Verfahrenslotse

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Unterstützung und Begleitung durch den Verfahrenslotsen

Seit 01.01.2024 haben die Jugendämter den gesetzlichen Auftrag (§ 10b Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII) zur Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Geltendmachung von Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung durch einen Verfahrenslotsen.

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, ihre Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten. Für die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist grundsätzlich bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung sowie für Leistungen der Frühförderung der Bezirk Schwaben vorrangig zuständig. Für Leistungen der Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

Der Verfahrenslotse unterstützt die Leistungsberechtigten im Antragsverfahren unabhängig. Er führt jedoch keine Rechtsberatung durch.

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Wagner

Leitung
08331/850-412
Zimmer 201
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Herr Kotschmar

Fachteamleitung Soziale Dienste
08331/850-456
Zimmer 207
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen