
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Urkundenanforderung Geburt/Heirat/Todesfall
Urkunden aus den Personenstandsregistern
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtenregister
- Sterberegister
sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht.
Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen:
- Persönlich, während der Öffnungszeiten
Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
- Schriftlicher Antrag per Post
Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt.
- Antrag per E-Mail
Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung.
(PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkundenanforderung(at)memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt)
Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen:
Stadtkasse Memmingen
IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203
SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim
Bitte unbedingt Namen, Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben!
Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu.
Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv.
Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an.
Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei.
Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.
Ihre Ansprechpersonen
Frau Mayer
Frau Fleischmann
Raum: Zimmer 4
Marktplatz 4
87700 Memmingen
Frau Fritz
Raum: Zimmer 4
Marktplatz 4
87700 Memmingen

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