Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Tierschutz

Laut §1 der Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern sind Tierärzte „berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken; damit dient er zugleich der menschlichen Gesundheit. Der Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“

Der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere ist dem Veterinäramt ein großes Anliegen. Hierbei sind alle in der Obhut des Menschen befindlichen Tiere eingeschlossen. Sowohl Nutztierbestände und gewerbliche Tierhaltungen wie Zoohandlungen, Zirkus und Tierheim als auch Privathaltungen sind gesetzlich verpflichtet eine artgerechte Tierhaltung sicherzustellen.

Dies zu überwachen ist Aufgabe des Veterinäramtes und wird unter anderem durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefinden der Tiere durch regelmäßige Überwachung von gewerblichen Tierhaltungen und Schlachthöfen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrolle von Tiertransporten (Viehverkehr, Viehhandel, Tiere im Reiseverkehr)
  • Beratung über artgerechte Tierhaltungen
  • Regelmäßige Überwachung von Tierheimen, Tierbörsen, Tierhandlungen, Zirkus

Für folgende Dienstleistungen im Bereich Tierschutz ist federführend das Ordnungsamt zuständig

  • Kampfhundeverordnung
  • Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Tiertransporte

Kontakt

Auskunft Veterinäramt

08331/850-660
1. OG/Büro 7
Kalchstraße 10
87700 Memmingen