Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Kinderreisepass

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen.

Beachten Sie bitte, dass das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung oder Verlängerung bzw. Aktualisierung des Dokuments unter Vorlage eines neuen biometrischen Passfotos veranlassen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Der Kinderreisepass wird für die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Er kann jeweils um 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, verlängert werden.

Kinderreisepässe, die bereits vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt oder verlängert worden sind, behalten ihre eingetragene Gültigkeit sofern die Person zweifelsfrei auf dem Foto erkennbar ist. Eine Aktualisierung des Fotos ist jederzeit möglich, stellt aber eine Neuausstellung des Dokuments dar und verkürzt die Gültigkeit auf 1 Jahr.

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Natürlich kann auch unabhängig vom Alter und Reiseziel ein elektronischer Reisepass (ePass) beantragt werden.

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Seit 02.08.2021 können im Kinderreisepass/Reisepass von Minderjährigen auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - ggf. erforderliche, während der Reise mitzuführende - schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.

Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin.

Namensänderung

Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie diesen neu beantragen.

Verlust

Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.

Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Kosten

Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen

  • Neuausstellung 13,00 Euro
  • Aktualisierung/Verlängerung/Änderung 6,00 Euro

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Sofern vorhanden - den bisherigen Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto - unabhängig vom Alter des Kindes
  • Zustimmung beider Eltern (siehe Punkt Zustimmungserklärung)
  • Größe und Augenfarbe
  • Geburts-/Abstammungsurkunde, (sofern der alte Kinderreisepass nicht von Memmingen ausgestellt war bzw. Geburtsort nicht Memmingen ist!)
  • persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich

Hinweis:

Per Online-Antrag können Sie rund um die Uhr einen Kinderreisepass beantragen. Allerdings müssen Sie nach Ausfüllen mit dem gedruckten Antrag und den geforderten Unterlagen im Einwohnermelde- und Passamt vorsprechen, damit der Kinderreisepass ausgestellt werden kann. Anträge, die Online bei uns eingehen, werden 14 Tage bei uns aufbewahrt.

Zustimmungserklärung
Die Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung vorzulegen. Bei Echtheit der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) sind vorzulegen.

Eintrag der sorgeberechtigten Eltern bei abweichenden Familiennamen
Im Reisepass/Kinderreisepass von Minderjährigen können die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet, um Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen zu vereinfachen. Bei allein reisenden Elternteilen ersetzt dies aber keinesfalls eine - gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende - schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person (sog. Reisevollmacht)! Sofern das Sorgerecht geteilt ist, kann die Antragstellung nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels einer Vollmacht glaubhaft gemacht wird.
Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Es obliegt nicht den Passbehörden, die Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen zu regeln.
Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Auf Antrag kann ein inaktuell gewordener Eintrag entwerten oder ein neues Dokument ausgestellt werden. Eine Streichung einzelner Elternteilen auf dem Aufkleber kommt nicht in Betracht.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft Einwohnermelde- und Passamt

08331/850-327