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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
KFZ-Kennzeichenverlust
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges erfolgen.
Ihr jetziges Kennzeichen wird für die nächsten 10 Jahre gesperrt (Schutz vor Missbrauch).
- Eventuell noch verbliebenes amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Personalausweis
- Vollmacht, falls der eingetragene Halter nicht persönlich erscheinen kann
- Falls vorhanden:
Verlustanzeige / Diebstahlanzeige von der Polizei
Verlust KFZ-Kennzeichen
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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