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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Felix
Wigand
Leitung
- felix.wigand@memmingen.de
Immissionsschutz: Lärm
Straßenverkehr/Schiene
Lärm kann die Lebensqualität beeinträchtigen und sogar gesundheitliche Folgen verursachen. Der Straßenverkehr stellt in Deutschland eine der Hauptlärmquellen dar.
Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Grenzwerte vor, die für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßen verbindlich sind:
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
- tags: 57 dB(A)
- nachts: 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
- tags: 59 dB(A)
- nachts: 49 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
- tags: 64 dB(A)
- nachts: 54 dB(A)
in Gewerbegebieten
- tags: 69 dB(A)
- nachts: 59 dB(A)
Einen Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen gibt es in Deutschland nicht. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung gewährt werden, wenn folgende Auslösewerte überschritten werden:
an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten
- tags: 64 dB(A)
- nachts: 54 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten
- tags: 66 dB(A)
- nachts: 56 dB(A)
in Gewerbegebieten
- tags: 72 dB(A)
- nachts: 62 dB(A)
Im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie prüfen, wie die Immissionswerte, die von Bundesfernstraßen verursacht werden, in Ihrer Gegend sind:
https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
Mittagsruhe
Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht.
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr und 17 – 20 Uhr nur betrieben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen hat.
Lärm von Kinder- und Jugendspieleeinrichtungen
Für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen, gelten keine Grenz- oder Richtwerte für Geräuschimmissionen. Die Lärmimmissionen aus diesen Einrichtungen ist als sozialadäquat hinzunehmen.
Geregelt ist dies in Bayern im Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtugen (KJG).
Rechtsgrundlagen
16. BImSchV
32. BImSchV
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