Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Futtermittelüberwachung

Bei der Futtermittelüberwachung stehen die sachgerechte Ernährung der Tiere sowie der Täuschungsschutz im Mittelpunkt der Überwachungstätigkeit.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind durch EU-Recht verpflichtet Kontrollpläne aufzustellen, anhand derer die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, sowie der Pflanzengesundheit überwacht werden. Die zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Futtermittel stichprobenweise auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Die Aufgaben des Veterinäramtes im Bereich der Futtermittelüberwachung liegen hauptsächlich in der Mitwirkung bei der Beprobung der Futtermittel auf den Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels.

Die zuständige Stelle der Futtermittelüberwachung für ganz Bayern ist das
Sachgebiet 56 der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung Bayern).

Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen über:

  • Ansprechpartner
  • Rechtstexte
  • Meldebögen
  • Anträge auf Zulassung, Registrierung
  • Futtermittelbetriebsregister

u.v.m.

Rechtsgrundlagen

Seit dem 1. Januar 2006 gilt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Futtermittelhygiene-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft Veterinäramt

08331/850-660
1. OG/Büro 7
Kalchstraße 10
87700 Memmingen