
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Kalchstraße 10 87700 Memmingen
Sylvi
Barnett
- fuehrerschein@memmingen.de
Michaela
Wassermann
- fuehrerschein@memmingen.de
Christine
Pauli
- fuehrerschein@memmingen.de
Führerscheinneuerteilung nach Entzug
Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle zustellen, dort ist auch die für den neuen Führerschein erforderliche Unterschrift von Ihnen persönlich zuleisten. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist, damit eine ausreichende Bearbeitungsfrist gewährleistet ist.
Fahrerlaubnis auf Probe Wurde die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen, gelten die Vorschriften für die Probezeit. Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme unabhängig von einer etwaigen Fahrerlaubnisbegutachtung zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Lag der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Alkoholverstoß zugrunde, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.
Besondere Anforderungen Die Stadt Memmingen muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Prüfung erstreckt sich auf die geistige und vor allem auch die charakterliche Eignung.
Ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (MPU) ist in folgenden Fällen notwendig:
- wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis
- wiederholte Straftaten (nicht nur im Straßenverkehr, insbesondere bei Rohheitsvergehen)
- wiederholten allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten
- erstmalige Trunkenheitsfahrt ab 1,60 Promille
- schwerer körperlichen oder geistigen Gebrechen
- Vorliegen eines früheren negativen Fahreignungsgutachtens
- Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Nächstgelegenen Begutachtungsstellen:
- Kempten:
TÜV Süd Life Service GmbH
Bodmannstraße 4
87435 Kempten
0831/5215410 - Memmingen:
TÜV Süd Life Service GmbH
Haußmannstraße 4
87700 Memmingen
0831/5215411 - Ulm:
TÜV Süd Life Service GmbH
Hirschstraße 22
89073 Ulm
0731/3793480 - Augsburg:
TÜV Süd Life Service GmbH
Halderstraße 23
86150 Augsburg
0821/3432911
weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie unter:
Nutzen Sie bereits die Sperrfrist?
Erfahrungsgemäß ist es im Einzelfall notwendig, sich auf die Untersuchung entsprechend vorzubereiten. Insbesondere sollt man sich mit den zurückliegenden Verkehrsdelikten bzw. sonstigen Vergehen nochmals eingehend auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Die Begutachtungsstellen bieten dazu Beratungsgespräche an. Verkehrspsychologen zeigen Ihnen Wege und geben Empfehlungen zur Vorbereitung für die Begutachtung. Ist Ihre Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenkonsum entzogen worden, empfiehlt sich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Ihrer Alkohol- oder Drogenproblematik. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T
- ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
- ggfl. ein ärztliches Gutachten
- ein Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen)
zuständige Abteilungen
Kontakt

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