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Fahren mit 17
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Deshalb startet Bayern im Rahmen der Aktion "Verkehrssicherheit Bayern 2006" den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17". Während des Modellversuches kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkws (auch mit Anhänger) bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben (ggf. Erziehungsberechtigten nicht vergessen) beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten vorgelegt werden. Der Antrag muss dann mit den notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben werden. Die Fahrschule bringt die Anträge dann zur Führerscheinstelle.
Für jede gewünschte Begleitperson ist ein extra Blatt auszufüllen, zusätzlich wird noch eine Einverständniserklärung benötigt.Voraussetzungen für den Fahranfänger:
- mindestens 16 ½ Jahre alt
- mindestens 1 Begleitperson muss benannt sein
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (oder 3)
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Was gibt es zu beachten?
- mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt
- Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren
- mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie nur innerhalb Deutschland fahren
- erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Begleitpersonen.
- bei einer Begleitperson 63,40 Euro
- bei 2 Begleitpersonen 74,40 Euro
- bei 3 Begleitpersonen 85,40 Euro
- bei 4 Begleitpersonen 96,40 Euro
usw.
Der EU-Kartenführerschein ist in den Gebühren bereits enthalten, d. h. mit 18 kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten
- Datenblatt für jede Begleitperson
- Einverständniserklärung der Eltern und von Ihnen für den Eintrag der Begleitpersonen
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