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Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 geregelt aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Das Austrittsabkommen ist damit zum 1. Februar 2020 in Kraft getreten und das Vereinigte Königreich ist seit diesem Zeitpunkt kein EU-Mitgliedsstaat mehr. Die Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020.
Das Austrittsabkommen sieht vor, dass die zum Ende der Übergangsphase im Bundesgebiet lebenden britischen Staatsangehörigen sowie ihre Familienangehörigen grundsätzlich eine Rechtsstellung behalten, die dem bis dahin ausgeübten Freizügigkeitsrecht sehr ähnlich ist. Dieses Aufenthaltsrecht wird durch das sogenannte Aufenthaltsdokument-GB bescheinigt.
Britische Staatsangehörige müssen hierfür bis spätestens 30.06.2021 ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat und der Seite der britischen Regierung.
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