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Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Änderung Technikdaten KFZ
Egal ob Sie andere Felgen, Räder, ein anderes Lenkrad oder ähnliches an Ihrem Auto verbauen und diese Änderungen vom Hersteller des Fahrzeuges nicht genehmigt sind, müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden. Dies gilt auch für die Umrüstung des Fahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem, einem Nachrüstkatalysator oder einer Gasanlage.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
- Einbaubescheinigung der Partikelminderungsstufe
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
(nur erforderlich bei Leistungsänderung, Einbau Gasanlage, Änderung Farbe, Änderung Fahrzeugart)
Sollte diese bei einer Bank / Leasinggesellschaft hinterlegt sein, und benötigt werden, muss das Dokument angefordert werden (Nachfrage über Eingang Bankbrief nach ca. 3 Tagen)
KFZ-Zulassung: Änderung Technikdaten
Technische Änderung am KFZ
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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