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Stadt Memmingen:Ehrenamt

Ehrenamt - Menschen helfen

Gewinnung ehrenamtlicher rechtliche Betreuer
 

Helfen Sie Menschen
die volljährig sind 
und auf Grund einer Krankheit oder Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht mehr selbständig erledigen können
als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder Betreuerin.

Unterstützen Sie Menschen
bei der Wahrnehmung ihrer Interessen
orientiert an deren Wünschen
um ein möglichst selbstbestimmten Leben zu führen.
 

Die rechtliche Betreuung

1992 hat der Gesetzgeber die damals fast 100 Jahre alten Regelungen zur Vormundschaft abgeschafft und stattdessen das "Betreuungsrecht" verabschiedet. Die Begriffe "Mündel" und "Vormund" wurden damit durch die Begriffe "Betreuter" und "Betreuer" ersetzt. Die neuen Begriffe sorgen jedoch oft für Verwirrung, denn umgangssprachlich ist "Betreuung" ein Synonym für die Erbringung tatsächlicher Hilfen und meint damit z.B. Körperpflege oder Haushaltsführung. Für derartige Dienstleistungen sind die Betreuer jedoch nicht zuständig. Bestehen z.B. Probleme mit der Organisation geregelter Mahlzeiten, ist es Aufgabe der Betreuer, entsprechende Hilfen zu organisieren, nicht sie selbst durchzuführen. Dabei sollten sich die Betreuer an den Wünschen der betreuten Person orientieren und nach Möglichkeit jede Entscheidung mit ihr besprechen. Die betreute Person ist weiterhin geschäftsfähig.
Betreuung bedeutet also ausschließlich die "rechtliche Betreuung" eines Menschen.
 

  1. Eine Betreuung wird beim Betreuungsgericht (BG) angeregt. 
  2. Die Betreuungsbehörde erhält vom BG den Auftrag die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit festzustellen. Ein Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Behörde macht sich beim Hausbesuch ein Bild von der momentanen Lebenssituation der betroffenen Person und berät mit den Angehörigen, ob noch andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere durch soziale Dienste. Solche Hilfen sind vorrangig. Es wird auch nach bestehenden Vollmachten gefragt und ob jemand aus der Familie oder Verwandtschaft bereit und in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen. Im einem Sozialgutachten teilt die Betreuungsbehörde dem BG dann mit, ob sie eine Betreuung für notwendig hält und wenn ja, für welche Aufgabenbereiche und sie schlägt auch bereits einen Betreuer bzw. Betreuerin vor.
  3. Ein vom BG beauftragter Gutachter nimmt persönlichen Kontakt auf und erstellt ein Gutachten zu den medizinischen Voraussetzungen einer Betreuung. Das Gutachten wird dem BG vorgelegt.
  4. In einem letzten Schritt wird die betroffene Person vom Betreuungsrichter persönlich angehört (im Gericht oder zuhause). Anhand der beiden Gutachten und seines persönlichen Eindrucks entscheidet der Richter bzw. die Richterin, ob die Betreuung notwendig ist oder nicht.
  5. Erst dann wird ein Betreuer bzw. Betreuerin bestellt und ein Betreuerausweis zur Legitimation ausgestellt.
     

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich eine rechtliche Betreuung in Dauer und Eingriffsmöglichkeit am tatsächlichen Bedarf orientiert. Sie endet regelhaft mit Wegfall der Voraussetzungen die vorliegen müssen um eine rechtliche Betreuung einzurichten. Die turnusgemäße Überprüfungsfrist beträgt sieben Jahren. Betreuungen können - auf Anregung der betroffenen Person oder der betreuenden Person - jederzeit wieder aufgehoben werden.
 

Meine ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Sie halten persönlichen Kontakt zu der von Ihnen betreuten Person und unterstützen sie in den Bereichen, die im Beschluss des Betreuungsgerichts als „Aufgabenkreise“ benannt wurden. Beispielsweise bei der Bearbeitung eingehender Post, der Regelung finanzieller Angelegenheiten oder bei der Organisation der medizinischen Versorgung. Sie kümmern sich beispielsweise um die Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege, indem Sie hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfsdienst beauftragen. Bestehen Ansprüche auf Sozialleistungen beantragen Sie diese.

Kochen, waschen, putzen oder gar die Übernahme der pflegerischen Versorgung sind ausdrücklich nicht Ihre Aufgaben.
 

In einem ersten Schritt informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers. Hierfür können Sie sich an den Betreuungsverein der Caritas (Marktplatz 15, 87700 Memmingen) oder die Betreuungsstelle der Stadt Memmingen (Ulmer Straße 2, 87700 Memmingen) wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch selbständig unter Einbezug zur Verfügung stehender Literatur informieren.
Melden Sie sich dann bei der Betreuungsstelle der Stadt Memmingen. Sie ist für Ihre Registrierung zuständig und schlägt Sie in geeigneten Fällen als ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer oder Betreuerin vor.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben erfolgt Ihre Bestellung als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder Betreuerin durch das Betreuungsgericht. Dort erhalten Sie dann eine Handreichung zur Führung rechtlicher Betreuungen und eine Einführung in Ihre Aufgaben.

Sie sind interessiert an anderen Menschen und haben Verständnis für ihre Lage. Als sensibler Menschen respektieren Sie die Werte und Wünsche der von Ihnen betreuten Person. Ihre eigenen Grenzen erkennen Sie und sind bereit selbst Unterstützung anzunehmen. Sie sind bereit die rechtlichen Rahmenbedingungen kennenzulernen und diese bei der Führung Ihrer rechtlichen Betreuung zu beachten.

Durch die Übernahme einer rechtlichen Betreuung übernehmen Sie Verantwortung für einen anderen Menschen. Zum Schutz der betreuten Person sieht der Gesetzgeber vor, dass die rechtliche Betreuung übernehmende Person ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweist. Hierfür beantragen Sie beim für Sie zuständige Einwohnermeldeamt eine kostenloses „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Darüber hinaus benötigen Sie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis. Diesen erhalten Sie online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Bei der Beschaffung der beiden Dokumente unterstützt Sie der Betreuungsverein der Caritas. 

Derzeit erhalten Sie pro Betreuung einen pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 449 € pro Jahr und pro geführter Betreuung. Höhere Aufwendungen sind beim Betreuungsgericht nachzuweisen. 

Haft- und Unfallversicherung erfolgen über das Betreuungsgericht.

Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung übernehmen Sie ein verantwortungsvolles Ehrenamt, welches Sie selbstverständlich auch wieder beenden können. Dabei werden Sie durch den Caritas Betreuungsverein und die Betreuungsstelle der Stadt Memmingen begleitet.

Sie schließen mit dem Caritas Betreuungsverein eine Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung ab. Darin werden auch für den Fall Ihrer Abwesenheit Regelungen getroffen.

Die Betreuung endet mit dem Tod. Ihre Aufgabe ist es dann, einen Schlussbericht und die Abrechnung anzufertigen. Sie sind nicht für die Organisation der Beerdigung oder Regelung des Nachlasses zuständig. Das ist Aufgabe der Angehörigen, der Erben oder des Ordnungsamtes.

Unterstützung, Beratung und Information

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie dieses verantwortungsvolle Ehrenamt „aus dem Stand“ und ohne Unterstützung ausüben. Der Caritas Betreuungsverein (Marktplatz 15, 87700 Memmingen) berät und unterstützt Sie bei der Führung Ihrer rechtlichen Betreuung.
Darüber hinaus steht Ihnen die Betreuungsstelle der Stadt Memmingen (Ulmer Straße 2, 87700 Memmingen) bei Fragen und durch 2x jährlich stattfindende Treffen ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen zur Verfügung.

Die Betreuungsstelle der Stadt Memmingen in der Ulmer Straße 2 oder der Betreuungsverein der Caritas Am Marktplatz 15 stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.