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Zweitimpfung mit AstraZeneca, Biontech oder Moderna?

Erstellt von Pressestelle |

Empfehlungen zur Impfung gegen Covid-19 von Dr. Hardy Götzfried, Leiter des Impfzentrums Memmingen, und Dr. Jan Henrik Sperling, ärztlicher Koordinator für Corona in Memmingen

Wer eine Erstimpfung gegen Covid-19 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten hat, für den bestehen für die Zweitimpfung zwei Möglichkeiten: erneut der Impfstoff von AstraZeneca oder ein mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna. Dr. Hardy Götzfried, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Memmingen, empfiehlt vorrangig eine Zweitimpfung mit AstraZeneca, außer es bestehen Risikofaktoren, die im Aufklärungsgespräch vor der Impfung geklärt werden müssen. „Grundsätzlich sollte die Zweitimpfung mit dem gleichen Impfstoff erfolgen“, erklärt Dr. Götzfried. Aufgrund einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ist es möglich, bei Personen unter 60 Jahren eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu geben.

Ganz wichtig ist es den Medizinern des Impfzentrums, dass die Personen, die zur Zweitimpfung eingeladen sind, diesen Termin unbedingt wahrnehmen oder, falls sie nicht kommen können, den Termin auch wirklich absagen, damit jemand anderes zur Impfung eingeladen werden kann. „Es findet vor der Zweitimpfung nochmals eine ärztliche Aufklärung statt“, betont Dr. Götzfried. Im Impfzentrum Memmingen wird für Zweitimpfungen nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca in erster Linie erneut der Impfstoff von AstraZeneca eingeplant.

Nachweise für Priorisierung mitbringen

Wer bei der Anmeldung zur Impfung Gründe für eine Priorisierung angegeben hat, beispielsweise eine Vorerkrankung oder einen beruflichen Grund, muss dafür unbedingt einen Beleg mitbringen. „In letzter Zeit ist es im Impfzentrum wiederholt vorgekommen, dass Personen bei der Registrierung einen Grund angegeben hatten, aber keinen Nachweis mitgebracht haben“, erläutert Dr. Götzfried. Beispielsweise seien junge Männer zur Impfung erschienen, die bei der Online-Anmeldung eine Schwangerschaft der Partnerin angegeben hatten, aber für diese Schwangerschaft keine ärztliche Bestätigung vorlegen konnten. Als Begleitperson einer Schwangeren besteht ein Anspruch auf eine priorisierte Impfung.

Tipp: Zur Impfung beim Arzt und im Impfzentrum anmelden

Eine Empfehlung für Personen aus der Priorisierungsgruppe 2, also über 70-Jährige bzw. Personen mit einer im Impfportal gelisteten Vorerkrankung, hat Dr. Jan Henrik Sperling, ärztlicher Koordinator für Corona in Memmingen: Wer aus dieser Gruppe bis jetzt noch nicht zur Impfung eingeladen wurde, soll am besten zweigleisig fahren: sich beim Hausarzt auf die Warteliste setzen lassen und sich zugleich im Impfzentrum registrieren. „Haben Sie kein schlechtes Gewissen, es doppelt zu versuchen. Wo Sie schneller einen Termin bekommen, nehmen Sie die Einladung wahr und melden sich dann bei der jeweils anderen Einrichtung ab“, empfiehlt der Mediziner. „Wenn man sich bereits vor Monaten online im Impfportal registriert und noch keinen Termin erhalten hat, kann es hilfreich sein sich komplett abzumelden und erneut zu registrieren.“

Die Einladung zur Impfung im Impfzentrum erfolgt automatisch über die bayernweite Software BayIMCO. Das Impfzentrum selbst hat darauf keinen Einfluss, und kann keine Impftermine vergeben.

Dr. Hardy Götzfried, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Memmingen (Fotos: Alexandra Wehr/ Pressestelle Stadt Memmingen)
Dr. Jan Henrik Sperling, ärztlicher Koordinator für Corona in Memmingen