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Stadt erlässt vierte Allgemeinverfügung

Erstellt von Pressestelle |

Maskenpflicht in Fußgängerzone und auf angrenzenden Plätzen – Corona-Ampel in Bayern: Es gelten Regelungen der Stufe Rot

Memmingen überschreitet seit mehr als einer Woche den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen, der Wert liegt aktuell mit 37 Neuinfektionen bei 83,9. Um einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken, erlässt die Stadtverwaltung eine vierte Allgemeinverfügung, die eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzone vorsieht. „Ich appelliere an alle, die persönlichen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Handeln Sie solidarisch und verzichten Sie auf nicht zwingend notwendige Treffen“, wendet sich Oberbürgermeister Manfred Schilder an die Memmingerinnen und Memminger.

Entsprechend der vierten Allgemeinverfügung müssen im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Zudem darf in diesem Bereich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.

Grundsätzlich gelten die seit 17. Oktober gültigen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung entsprechend der neuen Corona-Ampel in Bayern. Für Memmingen gelten aktuell die Regelungen für die Stufe Rot:

• Private Kontakte im öffentlichen Raum und im privaten Raum sind auf Angehörige von zwei Hausständen oder max. 5 Personen beschränkt
• Private Feiern sind auf 5 Personen beschränkt
• Maskenpflicht an Schulen in allen Jahrgangsstufen auch am Platz
• Sperrstunde in der Gastronomie ist um 22 Uhr
• Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Über diese bayerischen Regelungen hinausgehend sieht die vierte Allgemeinverfügung für Memmingen eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen immer dann vor, sobald der Inzidenzwert von 50 überschritten ist. In geschlossenen Räumen sind dann beispielsweise bei Vereinssitzungen maximal 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel 50. Bei Stufe Rot sind bei kulturellen Veranstaltungen oder auch bei bundesweiten Sportveranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen 50, unter freiem Himmel 100 Personen zulässig.

Bei Stufe Rot wird zukünftig auch immer der Besuch in Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Kliniken auf eine Person täglich während einer festen Besuchszeit beschränkt. Kinder dürfen von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten besucht werden. Die Einschränkung gilt nicht für die Begleitung bei der Geburt. Auch die Begleitung von Sterbenden ist jederzeit möglich.

Bei Stufe Rot gilt auch für Kinder und Jugendliche im Hort oder in der Nachmittagsbetreuung Maskenpflicht.

Für den Fall, dass Memmingen eine Inzidenz von 35 überschreitet und damit Stufe Gelb der Corona-Ampel erreicht, gilt neben den bayerischen Regelungen auch eine Maskenpflicht für das Personal in Kindertageseinrichtungen, zudem sind feste Gruppen zu bilden. Bei Stufe Rot bleibt diese Regelung bestehen. 

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 21. Oktober 2020, in Kraft.

Im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz gelten Maskenpflicht und zudem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Alkoholverbot. (Grafik: Ordnungsamt)