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Neue Hundehaltungsverordnung

Erstellt von Pressestelle |

Regelungen der ausgelaufenen Hundehaltungsverordnung nur wenig ergänzt

Die Stadtratsmitglieder beschlossen in ihrer letzten Sitzung eine Neufassung der Hundehaltungsverordnung für die Stadt Memmingen mehrheitlich. Dies war erforderlich, weil die alte Verordnung von Juni 2001 gemäß gesetzlicher Bestimmung nach 20 Jahren außer Kraft getreten war. Die neue Hundehaltungsverordnung weicht kaum von der bisherigen ab.

Sie dient insbesondere dem Schutzzweck der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit. Auch abstrakte Gefährdungen reichen hierfür als Begründung aus. Die bisher für die Stadt Memmingen geltende Verordnung war am 16. Juni 2001 vom Stadtrat beschlossen worden. Um weiterhin den Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren durch Kampfhunde und große Hunde sicherzustellen, war nun der Neuerlass einer entsprechenden Verordnung erforderlich.

Im Wesentlichen wurden die bereits in der Hundehaltungsverordnung der Stadt Memmingen vom 17. Juni 2001 getroffenen Regelungen übernommen. Die Anleinpflicht wurde um die Regelungen eines schlupfsicheren Halsbandes beziehungsweise eines schlupfsicheren Geschirrs ergänzt. Darüber hinaus wurden die Regelungen der Verordnung an die Rechtslage angepasst.

Ein generelles Anleingebot für Hunde im gesamten Stadtgebiet beziehungsweise im gesamten im Zusammenhang bebauten Gebiet der Stadt Memmingen konnte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung des Bewegungsbedürfnisses von Hunden (§ 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz – TierSchG) nicht erlassen werden.

Als Fachbehörde wurde das Veterinäramt der Stadt Memmingen bei der Erstellung des Verordnungsentwurfs beteiligt.