Stadt Memmingen:SingleNews (Presse)

AAA
Zum Hauptinhalt

Kontakt Pressestelle

Stadt Memmingen
Pressestelle
Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850-167
pressestelle(at)memmingen.de

Information aus dem Rathaus

Zur Übersicht Pressemeldungen

Kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige

Erstellt von Pressestelle |

Stadt Memmingen versendet FFP2-Masken an betroffene Bürgerinnen und Bürger

Die neue Corona-Regeln in Bayern verschärfen die Maskenpflicht. Im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen müssen Personen über 15 Jahren ab Montag, 18. Januar FFP2-Masken tragen. Die Stadt Memmingen verteilt aus diesem Grund an bedürftige Bürgerinnen und Bürger FFP2-Masken. In den genannten Bereichen sind somit die einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen nicht mehr zulässig. Aufgrund der immer noch sehr hohen Inzidenzwerte im Freistaat und des Auftretens von Virusmutationen, hat die Bayerische Staatsregierung dies entschieden.

„Die Anschaffung von FFP2-Masken ist für viele Bürgerinnen und Bürger mit Sozialleistungsempfang eine Belastung. Ich bin daher froh, dass wir nach Erhalt der Masken ab Mitte nächster Woche Bedürftige in der Stadt Memmingen mit kostenlosen FFP2-Masken versorgen können“, äußert sich Oberbürgermeister Manfred Schilder erfreut. Verschickt werden je fünf FFP2-Masken an Menschen, die Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes beziehen.

Pflegende Angehörige sollen ebenfalls drei kostenfreie FFP2-Masken zeitnah bekommen. Auch diese Masken werden vom Freistaat an die Städte, Märkte und Gemeinden verteilt. Zur Vermeidung von unnötigen Kontaktsituationen und Wartezeiten bei der Abholung hat sich die Stadt Memmingen dazu entschieden, pflegenden Angehörigen die Masken auch direkt zuzuschicken. Unter der Telefonnummer 08331 850-487 können sich Betroffene aus Memmingen melden und ihre Adresse für den Versand der Masken mitteilen. Der Pflegebescheid soll dafür bereitgehalten werden.

Hinweise zu FFP2-Masken
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weist darauf hin, dass FFP2-Masken nicht zwingend als medizinisches Schutzgerät, sondern überwiegend als Arbeitsschutzmittel bzw. als persönliche Schutzausrüstung produziert werden. Auf den ausgelieferten Masken ist daher ein Aufdruck „non medical“. Sie schützen bei ordnungsgemäßem Tragen dennoch zuverlässig gegen das Coronavirus. Dies gilt insbesondere auch für Masken mit dem Aufdruck KN95, die eine andere Zertifizierung aufweisen, FFP2-Masken aber gleichgestellt sind.