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Wildvögel dürfen aktuell nicht gefüttert werden

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Stadt Memmingen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest – Regelungen vor allem für Geflügelhaltungen

In mehreren Landkreisen in Bayern sind in den vergangenen Tagen Fälle von Geflügelpest aufgetreten - in Memmingen gab es bislang keinen Fall. Im Stadtgebiet gibt es Hobby- und Kleinsthaltungen bis maximal 100 Tiere. Zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels vor Ansteckung hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die besondere Regelungen für die Geflügelhalter vorsieht. Beispielsweise sind die Haltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern, eine konsequente Reinigung und Desinfektion ist genauso unabdingbar wie das Tragen von Schutzkleidung. Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, dass Wildvögel im gesamten Stadtgebiet aktuell nicht gefüttert werden dürfen. Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich

Das Bayerische Umweltministerium hat in der vergangenen Woche aufgrund der bei Wildvögeln in manchen Gegenden Deutschlands und Bayerns nachgewiesenen Geflügelpest bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen angeordnet.  Durch deren Einhaltung soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt.