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„Wandern im Stadtwald Memmingen-Nord“

Erstellt von Pressestelle |

Oberbürgermeister Dr. Holzinger stellt neue Wanderwegtafel für die Stadtwaldungen Memmingen-Nord vor

Am Parkplatz „Bei der Bleiche“ hat die Städt. Forstverwaltung eine in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und der Städt. Vermessungsstelle neugestaltete Wanderwegetafel aufgestellt. Auf einer Übersichtskarte werden die Darstellung einer alten Wanderwegrunde nach Norden (orange) mit 5,5 km Länge mit den beiden unterschiedlich langen, markierten Nordic-Walkingstrecken (gelb 3,6 km und rot 5,1 km) zusammengeführt. In Kombination der alten Wanderroute mit der längeren Nordic-Walkingstrecke ergeben sich rd. 7 km markierte Rundwanderstrecke. Ferner ist auch der Verlauf des Jakobus-Pilgerweges Niederrieden – Memmingen eingezeichnet, der im Osten des Wandergebietes entlang führt.

Mit der Wanderwegtafel soll den Wanderern einerseits eine Orientierungshilfe gegeben werden, andererseits ist auch eine gewisse Besucherlenkung gewünscht, um die Erholungssuchenden im stadtnahen Bereich auf befestigte Wege zu geleiten. Eine Nutzung kreuz und quer über die Waldflächen hinweg ist für die Lebensgemeinschaft Wald und die Wildtiere schädlich und störend.

Aus diesem Grund hat die Städt. Forstverwaltung auch die angefügten Hinweise für Erholungssuchende im Wald verfasst. 

Hinweise für Erholungssuchende im Wald

Die Erholungsfunktion im Wald ist nur eine von vielen Funktionen die unser naturnah bewirtschafteter Wald erfüllt. Der Wald dient der Wasserspeicherung, schützt vor Hochwasser und vor Klimaextremen, Lärm und Immissionen. Ferner ist er wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere und nicht zuletzt ist er Produktionsstätte für unseren umweltfreundlichen Rohstoff Holz.

Die Erholungsmöglichkeit im Wald wird Spaziergängern, Sportbegeisterten, Radfahrern und Reitern vom Waldbesitzer gratis zur Verfügung gestellt, obwohl der Waldbesitz dafür je nach Wegeausgestaltung und Einrichtungen durchaus auch Schäden und Aufwendungen zu tragen hat. Wir bitten daher auch um Rücksichtnahme und Verständnis der Erholungssuchenden für die übrigen Funktionen des  Waldes.

Zum Schutz des Waldes, seiner Pflanzen, seiner kleinen wie großen Tieren gilt für alle Wanderer, Sportbegeisterte, Radfahrer und Reiter:

  1. Bleiben Sie auf den festen Wegen, wie es für Radler und Reiter auch vom Naturschutzgesetz vorgeschrieben ist.
  2. Nehmen Sie Rücksicht auf die Wildtiere, gehen Sie nicht kreuz und quer durch die Bestände und einsame Waldschneisen und führen Sie im Wald Ihren Hund an der Leine.
  3. Vermeiden Sie die Erholungsnutzung in der Zeit von 1 Stunde vor Dunkelheit bis 1 Stunde nach der Dämmerung um die Störung der Jagdausübung oder unbeabsichtigte Gefährdung für sich zu vermeiden.
  4. Beachten Sie Warnschilder und Absperrungen mit Bändern die den Arbeitsbereich von Holzfällungsarbeiten oder Wege und Schneisen bei Treibjagden absperren!
  5. Bitte hinterlassen Sie keinen Müll in der Landschaft!
  6. Beachten Sie aktuelle Hinweise zur Waldbrandgefahr; Feuer und Rauchen im Wald (v. 1.3. – 31.10.) ist verboten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Städt. Forstverwaltung Memmingen

Das Bild zeigt Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger  und den Leiter des Städtischen Forstamtes, Georg Jutz, bei der Vorstellung der neuen Beschilderung im Eisenburger Wald.
Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger (links) und der Leiter des Städtischen Forstamtes, Georg Jutz, bei der Vorstellung der neuen Beschilderung. Foto: Pressestelle