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Städtetag gegen Mobilfunkvolksbegehren

Erstellt von Pressestelle |


"Der Bayerische Städtetag ist gegen eine generelle Baugenehmigungspflicht für Mobilfunksendeanlagen", so Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, Bezirksvorsitzender des Bayerischen Städtetages der kreisfreien Städte in Schwaben.

Mit dem Volksbegehen "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" will die ödp Bayern Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung ändern und damit eine Baugenehmigungspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen - auch unter 10 Meter Höhe - erreichen.

"Das ist jedoch der falsche Ansatz", so Dr. Holzinger. Es müsse hinterfragt werden, warum die Bevölkerung gegen die Errichtung von Sendeanlagen ist. Nicht etwa, weil man gegen die Benutzung von Mobiltelefonen ist - nahezu in jedem Haushalt gibt es heute ein Handy. Viel mehr befürchten die Bürgerinnen und Bürger, dass durch die Mobilfunksender gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen. Mit einer Baugenehmigungspflicht kann dieser Sorge nicht abgeholfen werden.

Bei einer Baugenehmigungspflicht hätten Kommunen bei ihrer Entscheidung über den Standort einer Sendeanlage keinen Spielraum. Werden die relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere die Grenzwerte nach der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV), eingehalten, muss eine Genehmigung erteilt werden, auch in Wohnbereichen. Wird eine Genehmigung rechtswidrig verweigert, hätte dies einen erfolgreichen Widerspruch des Antragstellers und unter Umständen sogar Schadenersatzforderungen gegenüber der Kommune zur Folge. Auch die Rechte der Nachbarn würden durch ein Baugenehmigungsverfahren nicht gestärkt. So lange die Grenzwerte eingehalten werden, hätte ein Widerspruch beziehungsweise eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg.

"Will man dem Problem auf den Grund gehen, muss man eine Diskussion über die bestehende Grenzwerte in Gang setzen", so Dr. Holzinger weiter. Hierzu bedarf es wissenschaftlicher Aussagen über die Wirkung des Mobilfunks auf den menschlichen Körper generell.